Kein Zutritt: Club darf FP-Wählern Eintritt verwehren

Kein Zutritt: Club darf FP-Wählern Eintritt verwehren
Kein Zutritt: Club darf FP-Wählern Eintritt verwehren(c) Die Presse (Mirjam Reither)
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Ein Wiener Techno-Club will keine FPÖ-Wähler als Gäste. Ist das erlaubt? Ja, sagt nun Verfassungsjurist Heinz Mayer.

Wien. Der Eintrag hat für heftigen Wirbel gesorgt. „Die Grelle Forelle hat keinen Platz für FPÖ-Wähler“, postete der bekannte Wiener Techno-Club am Sonntag auf Facebook („Die Presse“ berichtete). Innerhalb weniger Stunden ist unter dem Posting – und wenig später auch im Forum von „DiePresse.com“ – eine hitzige Diskussion entbrannt. Die zum Teil von Zustimmung und großer Empörung geprägt war, aber auch immer wieder die nüchtern formulierte Frage aufgeworfen hat: Dürfen die das überhaupt?

Ja, sagt nun Verfassungsjurist Heinz Mayer. Menschen darf aufgrund ihrer politischen Gesinnung der Zugang zu einem Lokal verwehrt werden. Freilich nur, wenn dieses Verbot von einer Privatperson ausgesprochen wurde und nicht vom Staat. Heißt, dieser darf niemanden wegen seiner politischen Gesinnung diskriminieren. „Ich kann jetzt als Staat nicht einfach sagen, ich mache keine Sprechstunden mehr für SPÖ-Wähler“, so der Verfassungsjurist.

Anders wiederum darf auch ein Lokal nicht willkürlich Personengruppen aussperren, etwa „Schwarze“ oder „Juden“ (diese Vergleiche kamen in den Postings vor). „Ich darf niemanden wegen seiner nationalen und ethischen Herkunft, seiner Rasse, religiösen Bekenntnisses und der Hautfarbe diskriminieren“, sagt Mayer. So sieht es das Gesetz vor.

Schutz in der Arbeitswelt

Der gleichen Meinung ist auch Birgit Gutschlhofer-Emerich von der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz wäre ein Zutrittsverbot für „FPÖ-Wähler“ noch am ehesten als Diskriminierung wegen Weltanschauung auszulegen. „Die Diskriminierung wegen Weltanschauung ist aber nur im Bereich der Arbeitswelt verboten“, so Gutschlhofer-Emerich. Nicht aber beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, worunter eben auch ein Lokal fallen würde.

Etwas anders sieht das Wilhelm Turecek, Obmann der Sparte Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer. „Ich darf jetzt nicht gezielt vor dem Lokal stehen und FPÖ-Wähler rausfangen und ihnen den Eintritt verbieten“, sagt Turecek. Anders verhalte es sich bei der Meinungsäußerung auf Facebook: „Auf Facebook darf ich sehr wohl sagen, welche Gäste erwünscht sind und welche nicht.“ Nur ausführen dürfe man es eben nicht.

Keine Konsequenzen

Dass nun tatsächlich keine FPÖ-Wähler in die Grelle Forelle gelassen werden, darf ohnehin bezweifelt werden. Im Gespräch mit der „Presse“ hat einer der beiden Geschäftsführer bereits erklärt, dass das Posting für die Besucher keine Konsequenzen haben werde.

Man hätte den Club damit positionieren wollen, das Parteibuch der Besucher werde – salopp formuliert – nicht am Eingang kontrolliert.

AUF EINEN BLICK

Hausverbot. Der Club Grelle Forelle hat am Wahlsonntag seinen Unmut gegenüber FPÖ-Wählern in einem Posting ausgedrückt. Der Eintrag hat zu heftigen Reaktionen (positiv wie negativ) auf Facebook und in Foren geführt. Rudy Wrany, vom Crazy Club im Flex, hat danach einen ähnlichen Satz auf seiner Veranstaltungsseite gepostet. Mittlerweile hat er das Thema wegen „der unendlichen Tiefe“ der Diskussion, „die nichts mehr mit Meinung zu tun hatte“, offline gestellt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2013)

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