Fall Bakary J.: Anwalt will Entschädigung einklagen

SCHUBHAEFTLING BAKARY J.
SCHUBHAEFTLING BAKARY J.APA
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2006 wurde Bakary J. von Polizisten gefoltert. Laut seinem Anwalt steht ihm Entschädigung zu, die Finanzprokuratur reagiere aber nicht. Letztere versteht die Vorwürfe nicht. Bakary habe bereits 110.000 Euro erhalten.

Der Anwalt von Folteropfer Bakary J. will eine Klage gegen die Republik einbringen, damit sein Mandant endlich eine angemessene finanzielle Entschädigung erhält. Der Gambier war vor mittlerweile sechseinhalb Jahren nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden. Auf Basis zweier Gutachten, die er erstellen ließ, hat Anwalt Nikolaus Rast einen Betrag von 750.000 Euro errechnet, der Bakary J. zustehe. "Die Ansprüche meines Mandanten wurden vom Innenministerium, das sich sehr korrekt verhalten hat, dem Grunde nach anerkannt. Wir müssen jetzt über die Höhe reden. Aber von der Finanzprokuratur kommt seit Monaten nichts - weder ein Vergleichsangebot noch ein Gegenangebot", sagte Rast am Freitag.

"Ich bin gerade dabei, die Klage auszuarbeiten", sagte Rast. "Sie wird nächste Woche eingebracht, außer, die Finanzprokuratur lenkt noch ein." Der Finanzprokuratur, "Anwalt" der Republik, obliegt es, die Höhe der Entschädigung zu verhandeln. Diese wird vom Innenministerium gezahlt, das sich nach Angaben seines Sprechers Karl-Heinz Grundböck das Geld von den Polizisten im Regressweg zurückholen wird.

Finanzprokuratur zahlte bereits 110.000 Euro

Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, bezeichnete Rasts Aussage als "unverständlich". Diese gebe nicht "die Kommunikation zwischen der Finanzprokuratur und ihm wieder". Man sei an einer außergerichtlichen Einigung "wirklich interessiert". Er betonte: "Herr Bakary J. hat mittlerweile auch Vorauszahlungen in Höhe von 110.000 Euro erhalten."

Man habe sich mit dem Anwalt darauf verständigt, dass Sachverständige beauftragt werden, die gesundheitlichen Folgeschäden bei Bakary J. zu untersuchen. Auf Basis ihrer Ergebnisse soll die dem Betroffenen zustehende finanzielle Wiedergutmachung ermittelt werden, sagte Peschorn.

"Niemand stellt sich den geltend gemachten Ansprüchen dem Grunde nach entgegen. Aber ohne sachliche Grundlage kann die Republik Österreich keine Zahlungen leisten", erläuterte Peschorn. Die Finanzprokuratur werde "das Thema ordentlich abarbeiten", versicherte er. Bakary J. habe erst vor wenigen Wochen eine Tranche von 50.000 Euro erhalten. Der endgültige Betrag hänge von den medizinischen Untersuchungen ab.

Drei Polizisten verurteilt und entlassen

Drei der vier Polizisten, Angehörige der WEGA, die wegen der Misshandlung von Bakary J. im April 2006 rechtskräftig verurteilt wurden, sind im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen worden. Der vierte, der als "Aufpasser" fungierte, ist nach wie vor bei der Polizei und versieht Innendienst. Der vom Innenministerium begrüßten Entlassung der drei Polizisten war ein langwieriges Disziplinarverfahren vorausgegangen.

(APA)

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