Suspendierter Polizist: Anzeigen im Erhebungsstadium

Suspendierter Polizist
Suspendierter PolizistDPA/Jens Wolf
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Gegen den "Whistleblower"-Polizisten laufen noch zwei weitere Anzeigen. Sie sind noch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Der Beamter hätte sich an Vorgesetzte wenden sollen, sagt die Polizei.

Gegen jenen Wiener Polizisten, der wegen des
Vorwurfs der Verletzung des Amtsgeheimnisses vorläufig suspendiert worden ist, laufen noch zwei weitere Anzeigen wegen anderer Straftatbestände. "Sie befinden sich im Erhebungsstadium und wurden daher noch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet", sagte
Manfred Reinthaler, Vorstand der Pressestelle der
Landespolizeidirektion.

Die Vorwürfe stünden ebenfalls mit den "Whistleblower"-Ermittlungen in Zusammenhang, genauere Angaben werden dazu angesichts des laufenden Verfahrens nicht gemacht. Der Polizist hatte Anfang Oktober eine Anordnung von Pro-Kopf-Quoten für Verkehrsstrafen öffentlich gemacht, indem er ein internes Protokoll einer Sitzung von Polizeiführungskräften an die "Kronen Zeitung" gefaxt hatte. Allein wegen der Weitergabe der Quoten-Weisung wäre er nicht vom Dienst entbunden worden, betonte Reinthaler erneut. Das siebenseitige Dokument enthielt eine ganze Reihe weitere und teilweise offenbar heikle Daten und sei ungeschwärzt weitergereicht worden.

Der "richtige" Weg

Der "richtige Weg" für den mit dem - nach dem Bekanntwerden längst wieder verworfenen - Quoten-System unzufriedenen Polizisten wäre gewesen, sich in einem ersten Schritt an den Dienstvorgesetzten zu wenden oder die Personalvertretung einzuschalten, sagte Reinthaler. "Hat man das Gefühl, das fruchtet nicht, kann man sich auch an die zentrale Koordination wenden. Viele Kollegen machen das auch." Im vorliegenden Fall habe der Polizist "das alles nicht gemacht", sondern sich sogleich an die Presse gewandt. Dass in Wien ein Polizist wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses suspendiert wird, komme sehr selten vor. "In den letzten Jahren ist mir zumindest kein Fall bekannt", so der Sprecher.

(APA)

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