Abfallberater: Stadt Wien fordert Geld zurück

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Seit Monaten streiten ehemalige Abfallberater mit der Stadt Wien um ihren Job – zwei haben vor Gericht schon recht bekommen. Doch nun fordert die Stadt Geld zurück.

Wien. Eigentlich hätten sie sich freuen können. Damals, vor einem halben Jahr, als die Abfallberater den Gerichtsprozess gegen die Stadt Wien gewannen. Rund zehn Männer und Frauen hatten die Stadt Wien auf eine Anstellung geklagt – und die ersten beiden bekamen vor dem Arbeitsgericht gleich recht. Doch nun bahnt sich neuer Ärger an. Obwohl das Gericht eine „Scheinanstellung“ festgestellt hat, fordert die Stadt von zwei Abfallberatern Geld zurück. Sie hätten als Werkvertragsnehmerinnen zu viel Lohn ausgezahlt bekommen.

Jahrelang waren die Abfallberater auf Basis eines Werkvertrages für die Stadt Wien tätig. Sie bedienten das Misttelefon, hielten Vorträge, informierten über Mülltrennung. Sie hatten fixe Arbeitszeiten, durften die Arbeit nicht delegieren und waren fast ausschließlich für die Stadt tätig – für Arbeitsrechtler ein klares Indiz, dass es sich um eine Anstellung handeln könnte.

Als bekannt wurde, dass die Stadt im Juli 2012 plante, die Werkverträge nicht zu verlängern, spitzte sich die Situation zu. Rund 30 Abfallberater standen ohne Job da. Nach gescheiterten Vermittlungsgesprächen zogen einige von ihnen vor das Arbeitsgericht – und gewannen. In zwei Fällen entschied das Gericht, dass die Ex-Mitarbeiter anzustellen gewesen wären, in zwei weiteren Fällen erkannte die Stadt Wien dies von sich aus an. Der Rest wird noch verhandelt, andere gaben sich mit einer Abfindung zufrieden.

Alles in allem ein guter Ausgang für die Abfallberater, denn erstens galten die ersten beiden Gerichtsurteile als richtungsweisend für die noch laufenden Verfahren, zweitens hatten sie wieder einen Job (die Stadt musste sie zurücknehmen), drittens sollten sie eine Nachzahlung für die entgangenen Einkünfte erhalten. Doch es kam anders.

Zwar sind vier der Ex-Abfallberater mittlerweile wieder in der Stadt tätig, allerdings nicht in Positionen, die ihren Angaben nach ihren Qualifikationen entsprechen. Mussten sie als Abfallberater noch Maturaniveau und ein einschlägiges Studium vorweisen, werden sie nun als „Hilfskraft ohne Maturaniveau“ eingestuft, erzählt eine der vier Abfallberater, die ihren Namen nicht öffentlich nennen möchte. Ihre Tätigkeiten beschränken sich derzeit darauf, Akten abzulegen, Formulare in den Computer zu übertragen und eine elektrische Schreibmaschine zu bedienen.

Das ist schwer zu glauben, wenn man weiß, dass die Frau einen Universitätsabschluss in Psychologie hat. Doch damit nicht genug, fordert Wien jetzt auch noch eine Nachzahlung von 7000 Euro. Das Schreiben liegt der „Presse“ vor. Die Nachzahlung wird darin so argumentiert, dass die betroffene Abfallberaterin in ihrer Zeit als „Werkvertragsnehmerin“ ja eigentlich weit mehr verdient hätte als jetzt, da sie bei der Stadt Wien (als Hilfskraft) angestellt sei.

Nicht berücksichtigt wird dabei freilich, dass die Abfallberaterin sich als Selbstständige selbst versichern musste, von ihrem Stundenlohn also noch die Steuern zahlen musste. Auch beruhe die Rückforderung auf der Tatsache, dass sie nun zu niedrig eingestuft sei, sagt die 37-Jährige. „Ich habe einen Universitätsabschluss. Was wir jetzt machen, ist nicht unserer Ausbildung und Tätigkeit von damals entsprechend.“

Armut und Schlafstörungen

Abgesehen von ihr fordert die Stadt noch von einem weiteren Abfallberater rund 3000 Euro zurück, die anderen beiden bekämen dagegen sogar etwas Geld. Allerdings weitaus weniger als gedacht. Abhängig ist das von der Dauer und dem Ausmaß, in dem man auf Werkvertragsbasis für die Stadt tätig war.

Die 37-Jährige selbst fühlt sich „mit den Nerven am Ende“. Der seit mehr als einem Jahr andauernde Streit habe ihr und ihren Kollegen nicht nur psychisch, sondern auch finanziell zugesetzt. „Viele von uns sind verschuldet, weil sie seit einem Jahr ohne Job dastehen“, sagt die Frau. Sie selbst habe die fehlende Arbeit in die Armut getrieben. „Wenn meine Schuhe ein Loch haben, dann überlege ich mir, ob ich mir neue leisten kann“, sagt sie. Zum Glück hätte sie ein gutes soziales Netz. Freunde hätten sie mit Kleidern und eben auch Schuhen versorgt. Seit dem Schreiben der Stadt leide sie an Schlafstörungen. Vor dem Streit war die Frau zehn Jahre lang für die MA48 tätig.

Als Gegenmaßnahme ziehen die Betroffenen nun wieder vor Gericht. Dort will man die richtige Einstufung einklagen, um die Rückzahlung zu verhindern. „Was mich so ärgert, ist, dass wir jetzt wieder vor Gericht gezwungen werden. Das ist ja Steuergeld“, sagt eine zweite Betroffene. Allein durch die Abfindungen mit den anderen Kollegen seien schon 250.000 Euro seitens der Stadt bezahlt worden. Auch die Gerichtskosten müsste das Rathaus tragen. Die Stadt Wien selbst hat diese Summe nicht bestätigt. Sie war zu keiner Stellungnahme bereit.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2013)

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