Juwelier-Räuber erschossen: Staatsanwalt sieht Notwehr

Archivbild: Ermittlungen nach dem Überfall im Juli.
Archivbild: Ermittlungen nach dem Überfall im Juli.APA/HELMUT FOHRINGER
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Ein Juwelier hat im Sommer in Wien einen bewaffneten Räuber erschossen. Die Staatsanwaltschaft bestätigt nun, dass er in Notwehr gehandelt hat.

Der Wiener Juwelier, der im Juli 2013 bei einem bewaffneten Raubüberfall auf sein Geschäft im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus einen der drei Täter erschossen hatte, handelte in Notwehr. Zu diesem Ergebnis kam das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Donnerstag sagte.

Die Staatsanwaltschaft habe alle Erhebungsergebnisse überprüft und ein Sachverständigengutachten eingeholt, so die Sprecherin. Bei dem Überfall am 5. Juli hatten die drei Räuber das Geschäft in der äußeren Mariahilfer Straße gestürmt und den Inhaber sowie seine Frau mit einer Waffe bedroht. Einer der Männer war hinter das Verkaufspult gesprungen und hatte eine Pistole gegen das Ehepaar gerichtet, während die anderen beiden offenbar Wertgegenstände an sich zu nehmen versuchten. Der Juwelier zog selbst eine Pistole und feuerte auf den bewaffneten Täter. Dieser brach später auf der Straße zusammen und starb. Gegen die beiden Komplizen wurde nun Anklage erhoben.

Ein Ermittlungsverfahren ist bei Todesfällen durch Fremdverschulden obligatorisch. Dabei wird von Amts wegen geprüft, ob der Schusswaffen-Gebrauch gerechtfertigt war. Eine zweifelsfreie Notwehr-Situation ist laut Strafgesetzbuch (StGB) dann gegeben, wenn der Waffengebrauch der "notwendigen Verteidigung" dient, um einen "gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen abzuwehren". Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Angriff unmittelbar gegen den Schützen oder einen Dritten - etwa einen Angehörigen - gerichtet ist.

(APA)

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