Fall Kührer: OGH weist Nichtigkeitsbeschwerde ab

In einem Erdkeller auf dem Grundstück des Verurteilten waren die sterblichen Überreste von Julia Kührer gefunden worden.
In einem Erdkeller auf dem Grundstück des Verurteilten waren die sterblichen Überreste von Julia Kührer gefunden worden.APA/G. Hochmuth
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Der Fall ist aber noch nicht abgeschlossen: Die Berufung über die Strafe, lebenslange Haft, wird nun vom Oberlandesgericht Wien geprüft.

Im Mordfall Julia Kührer hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits am Dienstag die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Geschworenengerichts zurückgewiesen. Die Berufung über die Strafe wurde dem Oberlandesgericht Wien weitergeleitet. Dies teilte das Landesgericht Korneuburg am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Der angeklagte frühere Videothekenbesitzer (51) war am 26. September im Landesgericht Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden diesbezüglich mit 7:1 Stimmen. Auf dem Grundstück des Mannes war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer - damals 16 - gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte, dem Mädchen nichts angetan zu haben. DNA-Spuren belasteten ihn schwer. Die Schwäche der Anklage hatte darin bestanden, dass sie die Todesursache an sich nicht mehr nachvollziehen konnte. Theoretisch hätte es sich zum Beispiel auch um eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge handeln können. Die Geschworenen entschieden aber auf Mord. Daraufhin hatte die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht.

(APA)

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