Korruptionsjäger: Mehr Planstellen als Bewerber

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BuwogMichaela Bruckberger
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Die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption jammert auf hohem Niveau: Sie hat mehr Planstellen als sie besetzen kann. Indes verspricht sie, dass die Entscheidung im Fall Grasser „im Jahr 2014“ endlich fällt.

Wien. Sie nennt sich sperrig, „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“, kurz WKStA. Über die Schreibtische der dort tätigen Ankläger wandern die brisantesten Fälle der Republik: So muss etwa Karl-Heinz Grasser noch immer bangen, ob er in der Buwog-Affäre angeklagt wird. Eine Entscheidung werde es, so „hofft“ Behördensprecher Erich Mayer, „im Jahr 2014“ geben. Oder Ernst Strasser („Of course I'm a Lobbyist“): Die Anklage gegen ihn stammt ebenfalls von der WKStA in Wien.

1351 neue Akten bzw. neue Fälle langten im abgelaufenen Jahr bei der Superbehörde ein. Praktisch alles Neue muss geprüft werden, vieles scheidet aus. So wurde 2013 in 1199 Fällen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sehr wohl aber wurden 31 Anklagen bei Gericht eingebracht. 111 Fälle wurden eingestellt. Zehnmal wurde ein Verfahren mit Diversion (Beispiel: außergerichtlicher Tatausgleich) erledigt. Zahlen, die am Freitag von Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda genannt wurden.

Als „zäh“ erachtet die Leiterin den personellen Zustrom zu ihrer Behörde: „Ich bin mit der Kluft nicht glücklich.“ Die Kluft ist rasch erklärt. WKStA-Staatsanwälte bekleiden aktuell 22,5 Vollzeit-Dienstposten. Hat man früher über zu wenig Planstellen gejammert (und damit beklagt, dass gerade die großen „Fische“ auf eine unterbesetzte Behörde stoßen würden), hat sich mittlerweile der Ansatzpunkt geändert, das Grundproblem besteht aber weiter: Diesen 22,5 Posten stehen nämlich 35 Planstellen gegenüber. Man könnte also mehr Leute einstellen, als man hat.

Vrabl-Sanda sieht den Grund dafür an der Basis. Im Sprengel Wien/NÖ/Burgenland gebe es insgesamt zu wenig Planstellen für Richteramtsanwärter. Daher würden zu wenig junge, fähige Juristen (alle Staatsanwälte müssen die Richterprüfung haben) nachkommen, die sich allenfalls für eine Laufbahn bei den Korruptionsbekämpfern entscheiden.

Forderung: Mehr Einkommen

Außerdem wünscht sich Vrabl-Sanda, dass alle WKStA-Ankläger als Oberstaatsanwälte eingestuft werden. Also: Höheres Gehalt als Anreiz. Derzeit besteht die Hälfte aus „einfachen“ Staatsanwälten (Einstiegs-Bruttoeinkommen ca. 3800 Euro), die andere Hälfte aus Oberstaatsanwälten. Letztere bekommen von Anfang an um einiges mehr: 5600 monatlich brutto.

Bewährt hat sich indessen die seit März 2013 bestehende WKStA-Homepage für Whistleblower. Bis 1. Februar sind 1201 Hinweise auf mögliche Straftaten eingelangt. Es gab bereits drei Verurteilungen und eine Diversion. Auch der Vorwurf gegen den ÖVP-EU-Abgeordneten Richard Seeber, seine Sekretariatszulage missbräuchlich verwendet zu haben, kam über das Hinweisgebersystem. Seeber bezeichnet die Anschuldigung als „Blödsinn“.

Übrigens: Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) musste wegen einer EU-Bankenrichtlinie ein Whistleblower-System einrichten. Seit Jahresbeginn gab es eine Telefonhotline, diese wird nun aber durch eine Website ersetzt. Gedacht ist die Plattform für Personen, die Verstöße von Banken, Versicherungen oder Wertpapiergesellschaften anonym melden wollen. Der Hinweisgeber kommuniziert mit der FMA über eine verschlüsselte Verbindung. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2014)

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