Kreuze für Juristen OK

Streit. Dass auch Schulen mit weniger als 50 Prozent Christen Kreuze aufhängen dürfen, sei kein Problem.

Wien. Dass auch Schulen mit weniger als 50 Prozent christlicher Schüler Kreuze anbringen dürfen, wie das Bildungsministerium nun klargestellt hat, stößt bei manchen auf Kritik. So ist etwa die Initiative „Religion ist Privatsache“ der Ansicht, dies öffne Tür und Tor dafür, dass Schulleiter nach persönlichen Vorlieben agierten. Verfassungsjuristen halten die Interpretation des Ministeriums allerdings grundsätzlich für in Ordnung.

„Ich sehe keinen Grund, warum die Schule das nicht in Autonomie beschließen soll“, sagt der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer zur „Presse“. „Wenn alle einverstanden sind, sehe ich hier kein Problem.“ Sein Kollege Bernd-Christian Funk sieht das ähnlich, auch wenn er die Argumentation des Ministeriums im Detail für „fragwürdig“ hält. „Pragmatisch gesehen ist das, was das Ministerium hier vertritt, zu akzeptieren.“ In einem Schreiben an Wiens Stadtschulrat hieß es, Schulen sollten selbst entscheiden, wie sie bei weniger als der Hälfte Christen vorgehen. Explizit im Gesetz geregelt ist nur der umgekehrte Fall: Dann müssen Kreuze angebracht werden.

Zählweise „merkwürdig“

Die ministerielle Anleitung, wie die Anzahl der christlichen Schüler ermittelt werden soll, halten die Juristen für „merkwürdig“. Statt die Zahl der Christen zu addieren, sollen Juden, Muslime, Buddhisten, Bahai, Hindus, Alt-Aleviten und Schüler ohne Bekenntnis abgezogen werden – alle übrigen gelten demnach als Christen. „Es stellt sich die Frage, ob diese Methode zum richtigen Ergebnis führt“, sagt Mayer. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ kritisiert „Zähltricks“. (beba)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2014)

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