Abgelegtes Neugeborenes in Hietzing gefunden

Der kleine Bub schlief in einem Kinderwagenkorb und wurde unverletzt ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei sucht nach der Mutter.

Ein Neugeborenes ist am Donnerstag in Wien-Hietzing in einem Kinderwagenkorb auf einer Grünfläche abgelegt worden. Berufsrettung und Polizei bestätigten der APA einen diesbezüglichen Bericht der "Kronen Zeitung" vom Freitag. Der kleine Bub war gesund und unverletzt, er wurde in ein Krankenhaus gebracht, sagte Rettungssprecher Ronald Packert. Von der Mutter fehlte Freitagvormittag noch jede Spur.

Eine Passantin habe gegen 12.45 Uhr die Einsatzkräfte alarmiert, sagte Polizeisprecherin Barbara Riehs. Die Frau war mit ihrem Hund unterwegs und fand das Baby in dem abgenommenen Kinderwagenaufsatz schlafend an der Kreuzung Wientalstraße/Lilienberggasse neben einem Gebüsch in der Wiese. Das Kind sei gut sichtbar in der Nähe einer Bushaltestelle abgelegt worden, so Riehs. Einen Zettel oder sonstige Hinweise gab es jedoch nicht.

Das Neugeborene war offenbar nur wenige Stunden alt. Die Nabelschnur war frisch, aber sauber abgetrennt worden. Der Bub war angezogen und in Decken gehüllt. Die Rettung brachte das Kind in das Wilhelminenspital.

Babyklappe als besserer "Abgabeort"

Das Jugendamt wurde bereits eingeschaltet, sagte Behördensprecherin Herta Staffa der APA. Das Baby befinde sich noch im Krankenhaus. Nun würde man die kommenden Tage abwarten, ob sich ein Elternteil meldet und das Kind zu sich nehmen will. Erst danach werde nach möglichen Adoptivwerbern gesucht.

Der kleine Bub wäre jedenfalls in der Babyklappe des Wilhelminenspitals besser aufgehoben gewesen, wies Staffa auf die anonyme Abgabemöglichkeit von Neugeborenen hin. Ein Findelkind auf offener Straße habe es in den vergangenen Jahren in Wien nicht gegeben. Im Vorjahr wurde jedoch ein Neugeborenes in der Babyklappe abgelegt, sagte Staffa. In den Jahren 2012 und 2011 waren es jeweils zwei, von denen je eines wieder von den Familien abgeholt wurde.

Wer sein Kind in der Babyklappe abgibt, macht sich nicht strafbar. Das Weglegen eines Neugeborenen im öffentlichen Raum kann dagegen das Leben des Kindes gefährden und wird strafrechtlich verfolgt. Die Polizei musste daher nach dem Aussetzungs-Paragrafen 82 im Strafgesetzbuch (StGB) Anzeige erstatten und Ermittlungen aufnehmen, erläuterte Riehs. Die Behörden hoffen aber, dass sich die Mutter selbst meldet.

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