20 Polizeischüsse auf tobenden Wiener: Verfahren eingestellt

Beamte im Juni 2013 am Einsatzort
Beamte im Juni 2013 am EinsatzortAPA/HERBERT NEUBAUER
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Ein Mann wurde im Vorjahr von Wega-Beamten erschossen, nachdem er mit einem Messer auf Arbeiter und eine Polizistin losgegangen war. Die Staatsanwaltschaft spricht von Notwehr.

Der Tod des 52-jährigen Gerhard A., der am 7. Juni 2013 in Wien-Liesing von Polizisten der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (Wega) erschossen wurde, hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat bereits Mitte Juni das Verfahren gegen vier Beamte eingestellt. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek am Donnerstag bekannt.

Insgesamt acht Wega-Beamte hatten damals die Wohnungstür des Mannes aufzubrechen versucht, nachdem dieser Bauarbeiter und eine Streifenpolizistin mit einem Klappmesser bedroht und sich danach in seiner Wohnung verschanzt hatte. Als er den Lärm an der Tür wahrnahm, soll Gerhard A. diese aufgerissen und tobend mit dem Messer auf einen mit einer Schutzweste versehenen Polizisten losgegangen sein. Daraufhin feuerten vier Polizisten insgesamt 20 Schüsse ab. Der 52-Jährige hatte keine Überlebenschance.

Die Staatsanwaltschaft billigte den Schützen, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt worden war, Nothilfe zu. Es habe während der Schussabgaben ein "andauernder, anhaltender Angriff" vorgelegen. Zu dessen Abwehr "war der Waffengebrauch im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes gerechtfertigt", erläuterte Behördensprecherin Bussek.

Auch kein "Notwehrexzess"

Gerhard A., auf den 20 Schüsse abgegeben wurden, war von den Wega-Beamten regelrecht durchsiebt worden. Wie die Obduktion ergab, hatten ihn im Brustbereich acht Projektile getroffen. Wie Bussek erklärte, sei auch ein möglicher Notwehrexzess - das Überschreiten der an sich zulässigen Notwehr bzw. Nothilfe - geprüft und letzten Endes verneint worden.

Der 52-Jährige habe das Messer, mit dem er einen Wega-Beamten traf und der dank einer Schutzweste unverletzt blieb, nicht aus der Hand gegeben. "Er hat weiter Stichbewegungen ausgeführt", erläuterte Bussek. Folglich "konnten die Beamten davon ausgehen, dass der Angriff anhält" und sich in Bezug auf den attackierten Kollegen zulässigerweise auf Nothilfe berufen können, so Bussek.

Die Wega-Kräfte wären allerdings auch mit Taser, Pfefferspray und Schlagstöcken ausgerüstet gewesen. Möglicherweise wäre in dem engen Stiegenhaus - die acht Männer und der angeblich Tobende bewegten sich auf wenigen Quadratmetern, wobei sich jeweils vier Beamte links und rechts vom Türstock postiert hatten - der Taser-Einsatz die bessere Wahl gewesen wäre.

(APA)

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