Wien: Sprayer "Puber" schuldig gesprochen

Der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht
Der Angeklagte am Donnerstag vor GerichtAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Der Richter verhängte 14 Monate Freiheitsstrafe, davon zehn Monate bedingt. Die unpräzise Dokumentation der Staatsanwaltschaft machte den Prozess zum Marathon der Faktenprüfung.

Der Schweizer Renato S. ist der Sprayer Puber, der mit seinem Schriftzug weite Teile Wiens verunstaltet hat. Zu diesem Schluss kam am Donnerstag das Wiener Straflandesgericht. Der Richter verhängte 14 Monate Freiheitsstrafe wegen schwerer Sachbeschädigung, davon zehn Monate bedingt.

Leicht gemacht hat es sich das Gericht mit Renato S. nicht. Die 232 „Fakten", die Staatsanwaltschaft und Polizei Richter Wilhelm Mende vorlegten, waren nämlich über weite Strecken lückenhaft oder unpräzise dokumentiert. Zwei Tage lang wurden so mit dem Angeklagten im drückend heißen und schwülen Verhandlungssaal 203 „Puber"-Schriftzüge in allen grafischen Variationen besprochen. Tatort und mutmaßliche Schadenshöhe inklusive. Dazwischen traten mehrere Dutzend Geschädigte als Zeugen auf. Nur zwei von ihnen konnten Puber auch tatsächlich als Täter identifizieren.

Die mühsame Prozedur war deshalb nötig, weil die Schadenshöhe ausschlaggebend für das Strafmaß ist. Bei über 3000 Euro (Sachbeschädigung) sieht das Gesetz bis zu zwei Jahre Haft vor, bei über 50.000 (schwere Sachbeschädigung), wie es der Staatsanwalt behauptete, bis zu fünf Jahre. Letztendlich berücksichtigte der Richter nur Schmierereien, die dem Beschuldigten zweifelsfrei zuzuordnen waren.

„Weiß nicht", „kann ich nicht sagen", „stammt nicht von mir" und „könnte sein" lauteten die knappen Antworten von S. auf die wieder und wieder gestellte Frage, ob er, nach Vorhalt der entsprechenden Fotos, der Urheber der abgebildeten Schmiererei sei. Wenn überhaupt Fotos vorhanden waren. Bei einigen geltend gemachten Schäden hatten Staatsanwalt und Polizei schlichtweg darauf vergessen. Bei anderen stimmten sie nicht mit der geltend gemachten Schadensadresse überein. Auf wieder anderen Beweisfotos im Akt, die „Puber"-Schriftzüge zeigen sollen, sind jede Menge andere Graffiti zu sehen - nur eben keine „Puber"-Schriftzüge.

Lücken in der Anklage

Bereits zu Prozessbeginn hatte S.s Anwalt Phillip Bischof Richter Mende davor gewarnt, was ihm bevorstehe. Wortwörtlich bezeichnete er die Anklageschrift von Staatsanwalt Markus Berghammer als „Zumutung für Gericht und Verteidigung". Und meinte dabei auch die Bemessung der Schadenshöhe.

Exemplarisch dafür steht die Schmiererei mit der Nummer 81. Anfänglich gab der Geschädigte die Kosten für die Reinigung mit 10.000 Euro an. Später stellte sich heraus, dass es doch „nur" 450 waren. Ähnlich seltsam muteten im Beweisverfahren auch andere Schadenssummen der Anklage an. Der Fall einer mit „Puber" beschmierten Eingangstür, die anschließend für 2940 Euro gereinigt wurde, veranlasste Richter Mende zu folgendem Kommentar: „Offenbar ein Totalschaden."

Mit dem Strafprozess ist die Sache für S. nicht ausgestanden. Ihm droht eine Lawine zivilrechtlicher Ansprüche von Geschädigten. In seiner Heimat wurde er bereits fünf Mal wegen ähnlicher Delikte verurteilt, aktuell ermittelt die eidgenössische Staatsanwaltschaft erneut gegen ihn. Der Vorwurf: Zwischen 2004 und 2011 soll er in der Schweiz großflächig seine Schmierereien angebracht haben. Anschließend verlegte er sein „Schaffen" nach Wien.

Ebendort erwachte dann in der Bevölkerung ziemlich schnell das, was man stark vereinfacht als Volkszorn bezeichnen könnte. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Versicherungen litten unter dem Treiben, hinzu kamen wohl einige Nachahmungstäter. Medial trat Puber erstmals in einem Gastkommentar des ehemaligen Wiener Stadtschulratspräsidenten Kurt Scholz in der „Presse" in Erscheinung. Scholz machte darin lautstark seinem Ärger über die Schmieragen Luft. Titel des Beitrags: „Ich verachte Sie!"

Renato S. nahm das Urteil an. Es ist rechtskräftig. Nach Anrechnung der U-Haft, in der er seit März saß, durfte er das Gerichtsgebäude noch am Donnerstagabend auf freiem Fuß verlassen.

(awe)

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