Vermisster Mann in Wiener AKH gestorben

Archivbild: Wiener AKH
Archivbild: Wiener AKHAPA/ROLAND SCHLAGER
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Ein 47-Jähriger war seit dem 10. August abgängig. Erst nach seinem Ableben kam das Krankenhaus auf seine Identität. Mehrere Polizei-Anfragen wurden zuvor negativ beantwortet.

Ein seit 10. August als vermisst gemeldeter 47-jähriger Wiener ist am vergangenen Wochenende im AKH gestorben. Einen diesbezüglichen Bericht der Tageszeitung "Österreich" bestätigte die Polizei am Montag. Die Hintergründe sind unklar: Obwohl der Mann mit E-Card und Ausweis ins Spital kam, wurden mehrfache Anfragen der Polizei - zuletzt am Samstag - negativ beantwortet.

Der 47-Jährige trug vier Stents (Gefäßstützen am Herz), war an Diabetes erkrankt und litt unter Bluthochdruck. Er hatte sich am 10. August von seiner Frau mit den Worten verabschiedet: "Ich geh noch schnell ein Bier holen." Als er nicht mehr auftauchte, schlug die Familie Alarm. Die Polizei nahm eine Vermissten-Anzeige auf und begann nach dem Mann zu suchen. Mehrfach habe man in der Vorwoche Häftlings- und Krankenhausanfragen gestellt, so auch beim AKH - ohne Erfolg, so die Exekutive. Auch in Stammlokalen suchte man nach dem Mann, schließlich kamen sogar Rettungshunde zum Einsatz.

Am Sonntag kam schließlich der Anruf eines AKH-Arztes, dass der Gesuchte am Samstag in einer Intensivstation des Krankenhauses gestorben sei. Obwohl der 47-Jährige E-Card und seinen Führerschein bei sich hatte, wurde dem Krankenhauspersonal erst am Sonntag seine Identität klar.

Bereits am 10. August eingeliefert

Das AKH hat am Montag eingeräumt, dass ein Fehler passiert ist. Der 47-Jährige sei am 10. August - dem Tag seines Verschwindens - über die Rettung mit einer Kopfverletzung in den Schockraum eingeliefert worden, sagte Pflegedirektorin Sabine Wolf. Er sei zwar bei Bewusstsein gewesen, aber nicht orientiert.

Weil auch nach einer Computertomografie keine Änderung seiner Bewusstseinslage eingetreten sei, wurde er schließlich auf eine Intensivstation aufgenommen. Wolf betonte, dass für derartige Fälle sogenannte SOPs - Prozessbeschreibungen, wie eine Situation abzuarbeiten ist - Gültigkeit haben. Wenn die Identität eines Patienten unklar ist, werden Kleidung und Wertgegenstände getrennt, verschweißt und mit Etikette versehen in der Zentralkanzlei aufbewahrt, bis klar ist, auf welcher Station der Patient untergebracht wird.

Das Personal ist dabei angewiesen, kurz nachzusehen, ob bei den persönlichen Sachen etwas Wichtiges dabei ist. Dabei geht es einerseits um Hinweise für die medizinische Behandlung, etwa ob der Patient Medikamente nimmt oder Ausweise - bezüglich Allergien zum Beispiel - bei sich hat. Das Personal sollte aber auch die Identität des Patienten feststellen und allfällige Angehörige verständigen. Die Priorität gelte aber der medizinischen Behandlung.

Wolf: "Mir ist es wichtig, das Bedauern an die Familie des Patienten auszudrücken und mit den Mitarbeitern aufzuarbeiten, was in der Situation war, das sie abgelenkt hat, die SOPs abzuarbeiten." Es sei ihr bewusst, dass es für die Angehörigen schwer nachvollziehbar ist, sagte die Pflegedirektorin. Das verantwortliche Personal sei heute nicht zugegen gewesen, daher müsse dies noch geklärt werden. "Dem gehen wir ganz sicher nach", betonte Wolf.

(APA)

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