Akademikerball-Prozess: „Wollte gegen Strache demonstrieren“

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Ein kurdischer Flüchtling wurde wegen Landfriedensbruchs angeklagt. Die Strafe, sechs Monate bedingte Haft, erging aber „nur“ wegen Körperverletzung.

Wien. „Die Art, wie die Staatsanwaltschaft den Tatbestand Landfriedensbruch anwendet, führt dazu, dass ich meiner Tochter rate, auf keine Demonstration mehr zu gehen.“ Nadja Lorenz, die Anwältin des 43-jährigen Angeklagten Hüseyin S., eines seit acht Jahren in Österreich lebenden (anerkannten) kurdischen Flüchtlings, sprach am Montag vielen jungen Prozessbeobachtern aus der Seele. Tatsächlich wird eben dieser Tatbestand (§ 274 Strafgesetzbuch) von der Anklage immer öfter „ausgepackt“.

Nämlich dann, wenn es bei politischen Demonstrationen auch zu Gewalt gegen Polizeibeamte und/oder zu Sachbeschädigungen gekommen ist. Dann, wenn es eine „Menschenmenge“ gab. Hat sich nämlich eine solche Menge „zusammengerottet“, um Gewalttaten zu begehen, liegt Landfriedensbruch vor.

Das Problem dabei: Wie lässt sich feststellen, welche Demonstranten/Mitläufer die Ziele der Zusammenrottung kannten oder kennen mussten? Eben diese Feststellung lässt sich mitunter mit der für ein Strafgericht erforderlichen Sicherheit gar nicht treffen. Richter Andreas Böhm vom Straflandesgericht Wien setzte sich am Montag mit einer Landfriedensbruch-Anklage gegen Hüseyin S. auseinander. Und nahm im Urteil davon Abstand. Dennoch verurteilte er den Angeklagten (dieser war aus der seit Anfang Juni laufenden U-Haft vorgeführt worden) zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Und zwar wegen schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In drei Fällen hatte S. – er saß nach eigenen Angaben zehn Jahre als politischer Häftling in der Türkei hinter Gittern, ehe er in Österreich Asyl erhielt – Auseinandersetzungen mit der Polizei. Einmal als Demonstrant gegen den FPÖ-Ball (Akademikerball, 24. Jänner, Hofburg). Einmal als Demonstrant der „Offensive gegen rechts“ gegen einen Zug der – dem rechten Spektrum zuzurechnenden – Identitären in der Wiener Innenstadt am 17. Mai. Und einmal am 4. Juni nach einer Demo gegen das in burschenschaftlicher Tradition abgehaltene Fest der Freiheit. Dabei wurde er festgenommen, nachdem er laut Polizei mit einer Fahnenstange auf die Beamten losgegangen sei (im Urteil wurde er nun von diesem Vorwurf freigesprochen).

„Sinnloses Hindreschen“

„Ich wollte gegen Strache demonstrieren“, erklärte S. auf die Richter-Frage, warum er sich der Anti-Akademikerball-Demo angeschlossen habe. Dass er dabei mit einer Fahnenstange auf den Arm einer steirischen Polizistin eingeschlagen und diese dabei verletzt habe, tue ihm nun leid. Der Richter kommentierte ein Polizeivideo, das S. und andere bei wilden Attacken gegen eine Sperrkette der defensiv auftretenden Polizei zeigt, so: „Völlig aggressiv, ein sinnloses Hindreschen.“

Am 17. Mai warf S. kleine Steine gegen Beamte – auch dies trug ihm eine Verurteilung (versuchte schwere Körperverletzung) ein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.08.2014)

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