Frau in Wien niedergeschossen: 33 Monate Haft

Die Presse (Michaela Seidler)
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Der 34-Jährige ist wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Zu 33 Monaten unbedingter Haft ist am Mittwochabend im Straflandesgericht ein 34-jähriger Mann verurteilt worden, der am 27. September 2013 in Wien-Ottakring eine 27 Jahre alte Frau niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt hatte. Die Tat wurde von den Geschworenen als versuchte absichtliche schwere Körperverletzung und nicht - wie angeklagt - als Mordversuch qualifiziert.

Der Schuss hatte nicht der Frau, sondern ihrem damaligen Lebensgefährten gegolten. Mit diesem war sich der Angeklagte in die Haare geraten: Die beiden sollen versucht haben, aus einem Einbruch stammenden Schmuck für die unmittelbaren Täter im Ausland zu verkaufen. Weil das nicht klappte, bekam der Freund der 27-Jährigen die Preziosen zurück. Der 34-Jährige soll darauf verlangt haben, dieser möge die Tasche, in der sich neben dem Schmuck angeblich auch Bargeld und Kleidung befand, umgehend ihm aushändigen, was sein Gegenüber allerdings ablehnte.

Daraufhin kündigte der 34-Jährige gegenüber mehreren Leuten an, er werde jetzt den anderen Mann "umbringen". Auch dessen Freundin rief er an und meinte kryptisch: "Ob er (ihr Partner, Anm.) das überlebt, wird sich zeigen." Danach besorgte er sich von einem Bekannten eine Pistole.

Gegen 20.00 Uhr tauchte er damit in dem Haus am Schuhmeierplatz auf, in dem das Paar wohnte, und platzierte sich vor der mit einer Milchglasscheibe versehenen Eingangstür, die versperrt war. Er klopfte und schrie, man möge ihm aufmachen. Als das nicht geschah, trat der 34-Jährige zunächst gegen die Tür und feuerte - als er laut Staatsanwalt hinter der Scheibe "deutliche Umrisse einer Person" wahrnahm - aus einer Entfernung von maximal eineinhalb Meter auf die Gestalt.

Das Projektil durchschlug die rechte Hand der Frau, drang ihr in den Bauch und blieb im Becken stecken. Durch die zersplitterte Scheibe gab der 34-Jährige einen weiteren Schuss ab, der keinen Schaden anrichtete, da sein Kontrahent auf die Toilette geflüchtet war.

Die 27-Jährige wurde umgehend ins Spital gebracht. "Wär' nicht so schnell Hilfe gekommen, wer weiß, wie das geendet hätte", meinte der Staatsanwalt. Die lebensgefährlich Verletzte wurde notoperiert. Teile des Dünn-und Dickdarms mussten ihr entfernt werden.

Der Schütze begab sich, nachdem er vom Tatort geflüchtet war, in ein Lokal in der Senefeldergasse in Favoriten. Als dort ein Gast nicht mit ihm Billard spielen wollte, zückte er erneut seine Pistole und feuerte in die Luft. Die Polizei wurde gerufen, die den 34-Jährigen festnahm.

"Eine Tragödie, ein Unfall"

Sein Verteidiger Elmar Kresbach machte nun vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Georg Olschak) geltend, der Mann habe damals unter erheblichem Alkohol- und Tabletteneinfluss gestanden. Dass er die Frau niederschoss, war für Kresbach kein versuchter Mord, sondern "eine Tragödie, ein Unfall".

Der Angeklagte selbst meinte, er könne sich "das alles nicht erklären". Er behauptete, sich an nichts Konkretes mehr erinnern zu können. Er sehe alles "wie durch einen Nebelvorhang". Ob und was er dem Freund der 27-Jährigen antun habe wollen, könne er daher nicht sagen: "Vielleicht wollte ich ihn einschüchtern."

Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Formal wurden die 33 Monate als Zusatzstrafe zu einer bereits in Rechtskraft erwachsenen Gerichtsentscheidung hinsichtlich der Beteiligung des 34-Jährigen an dem Einbruch ausgesprochen. Dafür war der Mann im vergangenen Juni zu 21 Monaten verurteilt worden. Sollte das heutige Urteil Rechtskraft erlangen, müsste er damit insgesamt viereinhalb Jahre absitzen.

(APA)

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