Ex-Präsident des OGH vor Strafprozess

Johann Rzeszut
Johann Rzeszut (c) Michaela Bruckberger
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Fall Kampusch: Johann Rzeszut wird vorgeworfen, falsch ausgesagt zu haben. Er bestreitet den Vorwurf entschieden.

Wien/Linz. Vor dem Hintergrund der Entführung von Natascha Kampusch könnte nun erneut ein ehemaliger Höchstrichter vor einem Strafgericht landen: Gegen Johann Rzeszut, den einstigen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, soll nun endgültig ein Strafantrag wegen falscher Beweisaussage vorliegen. So hieß es am Mittwoch aus Justizkreisen. Zuvor hatte es einen dementsprechenden Bericht des "Falter" gegeben.

Dieser Entwicklung ist eine besonders lange Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Linz unter Einschaltung des von Justizminister Wolfgang Brandstetter für heikle Fälle eingesetzten "Weisenrates" (Beratungsgremium) voraus gegangen. Nach Linz war die Sache delegiert worden, um mögliche Befangenheiten der Wiener Behörden hintanzustellen.

Rzeszut steht nun unter Verdacht, über (telefonische) Kontakte mit einem – in Sachen Kampusch auf eigene Faust recherchierenden – Polizisten falsche Angaben gemacht zu haben. Für Rzeszut gilt freilich die Unschuldsvermutung.

Aus seinem Umfeld verlautete, dass von einer Falschaussage keine Rede sein könne. Tatsache ist, dass Rzeszut zu Kontakten mit dem - übrigens FPÖ-nahen - Beamten befragt worden war. Als Zeuge. Und zwar im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen den Beamten. Dabei hatte Rzeszut Kontakte nicht pauschal bestritten, aber er hatte, laut "Presse"-Informationen, erklärt, mit den eigenmächtigen Ermittlungen des Beamten nichts zu tun zu haben (etwa im Sinne von Anstiftung).

Der Beamte wiederum wurde mittlerweile (wie berichtet) - nicht rechtskräftig - zu zehn Monaten bedingter Haft wegen Amtsmissbrauches verurteilt. Er hatte ohne Auftrag in einer niederösterreichischen Schule Nachforschungen angestellt. Dabei versuchte er zu überprüfen, ob das Entführungsopfer Natascha Kampusch in Gefangenschaft ein Kind bekommen haben könnte. Diese These steht im Widerspruch zur offiziellen Aufarbeitung des Falles.

Zurück zu Rzeszut: Die gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe gründen sich nun darauf, dass Rzeszut Kontakte zu dem Beamten in Abrede gestellt hätte. Der Ex-OGH-Präsident wiederum, so hieß es aus seinem Umfeld weiter, habe nur Kontakte bestritten, die sich auf die Eigenrecherchen des Polizisten bezogen hätten. Dass er den Mann kenne bzw. dass es je Kontakte gegeben habe, sei nie in Abrede gestellt worden. Damit kommt es nun - setzt man das Vorliegen eines Strafantrages voraus - auf ein Linzer Gericht an.          

Apropos Gericht. Schon Ende 2009 war Ludwig Adamovich, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs, in erster Instanz wegen übler Nachrede – es ging um eine Äußerung über die Kindheit von Natascha Kampusch – zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Diese Strafe wurde aber aufgehoben. Am Ende erging ein – rechtskräftiger – Freispruch. Sowohl Adamovich als auch Rzeszut gehörten der Evaluierungskommission zum Fall Kampusch an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2014)

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