Mona S.: „Bin unschuldig, kann es beweisen“

(c) APA (Roland Schlager)
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Terrorprozess. Die voll verschleierte Angeklagte provoziert weiter, will aber „Unschuldsbeweise“ vorlegen.

WIEN.Zweiter Tag der Neuauflage des Terrorprozesses um das Wiener Islamistenpaar; wieder steht die voll verschleierte Angeklagte Mona S. (21) im Mittelpunkt – und das, obwohl sie bei der Verhandlung gar nicht anwesend sein darf. Erst am Mittwoch war ihre Gesichtsverschleierung vom Gericht als „ungeziemendes Benehmen“ gerügt worden, Mona S. musste den Saal verlassen – gestern, Donnerstag, mischte sie sich dann überraschend unter die Zuschauer. Und musste neuerlich gehen.

Den beiden gebürtigen Wienern, Mona S. und Mohamed Mahmoud (23), wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Die beiden sollen al-Qaida-Mitglieder (gewesen) sein und radikal-islamische Botschaften im Internet verbreitet haben. Mona S. soll dabei eine untergeordnete Rolle als Übersetzerin von englischen Texten ins Deutsche gespielt haben. Am Donnerstag sprach die zierliche junge Frau, von der nur große, braune Augen zu sehen sind, mit der „Presse“.

In eindringlichem Ton lässt sie wissen, wie ungerecht sie es finde, dass sie nicht bei ihrer eigenen Verhandlung sein dürfe. Der Verteidiger des Paares, Lennart Binder, spricht insofern von einer bedenklichen Schieflage – und ermuntert die Geschworenen, doch einfach aufzustehen und zu gehen, sollten sich diese mangels einer im Saal anwesenden Angeklagten ihrer Aufgabe nicht gewachsen sehen.

Männer dürfen Gesicht nicht sehen

Ihren schwarzen Gesichtsschleier trage sie seit „drei, vier Jahren“, setzt Mona S. fort. Der Koran schreibe dies vor. Angesprochen auf eine – unverschleierte – Begleiterin, auch eine Muslimin, meint die Angeklagte: Diese wisse sehr wohl, dass sie sich auch voll verhüllen müsste, tue es aber nicht. „Manche Muslime trinken auch Alkohol, und wissen, dass sie es nicht dürfen.“

Sie sei jedenfalls bereit, den Schleier abzulegen, sollte die Verhandlung dahingehend umgebaut werden, dass nur Richterinnen sie sehen könnten. Männer (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger) müssten hinter ihr platziert werden und dürften ihr Gesicht nicht sehen. Klar ist: Eine derartige Sonderbehandlung ist gemäß der österreichischen Strafprozessordnung völlig ausgeschlossen – und würde gegen fundamentale Rechtsgrundsätze verstoßen.

Mona S.: „Ich bin schuldlos, ich habe zu Hause eine Mappe, in der ich ungefähr 60Beweise gesammelt habe.“ Diese würde sie gerne vor Gericht öffnen, daher bedaure sie ihren Ausschluss. Sie bedauere auch, dass sie am Mittwoch bei ihrem Abgang gerufen hatte: „Das sind Vollidioten, was ist das für ein blödes Land?“

Allerdings provoziert Mona S. am Donnerstag mit ihrem Auftritt als „Zuschauerin“ erneut. Selbstverständlich sticht eine schwarz verschleierte Frau unter den Prozesskiebitzen sofort ins Auge. Insofern wendet sich Richterin Michaela Sanda an MonaS. und fragt, wer sich denn unter dem Schleier verberge? Ob es sich vielleicht um die Angeklagte handle? Mona S. verneint. Sie solle doch nach vorne kommen, sie, Sanda, wolle in einem Nebenraum ihre Identität prüfen, worauf Mona S. aufsteht und erbost das Feld räumt. Den Eindruck, glaubwürdig zu sein, erweckt die Angeklagte mit dieser überflüssigen „Aktion“ gewiss nicht.

Im Zeugenstand bestätigen ein Beamter des Verfassungsschutzes und ein Mitglied der Sondereinheit für Observation, dass im September 2007 in die Wohnung von Mahmoud „eingedrungen“ wurde. Auf zwei dort befindlichen Computern wurde Spionagesoftware installiert, um die Internetaktivitäten des Mannes zu überwachen. Zudem wurde dessen Zimmer „verwanzt“. Der Prozess wird am 19.November fortgesetzt.

Auf einen Blick

■Den beiden Wienern Mona S. (21) und Mohamed Mahmoud (23) wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Die beiden sollen al-Qaida-Mitglieder (gewesen) sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2008)

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