Verkehr: Schulbusse bleiben überfüllt

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Laut Kraftfahrgesetz reichen zwei Sitzplätze für drei Kinder aus. Die Volksanwaltschaft leitet ein Prüfverfahren ein, im Verkehrsministerium will man die Regelung beibehalten.

Wien. Ein bisschen erinnert es an die sprichwörtliche heiße Kartoffel, die niemand wirklich haben will. Volksanwalt Peter Fichtenbauer brachte mit einem Prüfverfahren der überfüllten Schulbusse das Thema aufs Tapet („Die Presse“ berichtete). Er kritisierte vor allem die – wenig praktikable – Zählregelung im Kraftfahrgesetz, wonach für drei Kinder unter 14 Jahren lediglich zwei Sitzplätze ausreichen. Kinder unter sechs Jahren werden hingegen gar nicht gezählt.

„Kinder dürfen dem Gesetzgeber nicht weniger wert sein als Erwachsene. Ich hoffe, dass keiner dieser Busse jemals in einen Unfall verwickelt wird“, so Fichtenbauer. Er fordert weiter: „Jedes Schulkind, das mit dem Schulbus mehr als drei Kilometer zurücklegt, soll einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben.“

Seit 1980 fordere die Volksanwaltschaft übrigens eine Veränderung des Kraftfahrgesetzes. Bis jetzt vergebens. Das Verkehrsministerium, das für die Zählregelung zuständig ist, hat als Reaktion auf das eingeleitete Prüfverfahren lediglich eine Aufstockung der Schulbusflotte durch die Länder gefordert. Immerhin sind die Organisation und Finanzierung des Schülertransportes Ländersache.

3:2-Regel nur im Linienverkehr

Diese wiederum wollen ebenso eine Änderung der Zählregelung. Das Land Oberösterreich etwa hat am 6.November dazu eine Resolution eingebracht, die eine Änderung des 3:2-Schlüssels (also drei Kinder auf zwei Sitzplätze) auf einen 1:1-Schlüssel fordert, wenn auch schrittweise. Außerdem gebe es derzeit kaum Probleme mit überfüllten Schulbussen, sagt Johannes Halak, Sprecher von Landeshauptmannstellvertreter Reinhold Entholzer. Nur zu Schulbeginn sei es wegen der gleichen Schulbeginnzeiten problematisch. „Das pendelt sich aber meistens schnell ein.“

An eine Änderung der Zählregel denkt man im Verkehrsministerium derzeit nicht, zumal diese nur für den Linienverkehr gelte. Für den sogenannten Gelegenheitsverkehr – also eigens eingerichtete Schulbusse – gelte ohnehin die 1:1-Regelung. Und: Beim Linienverkehr handelt es sich um eine Mindestangabe. „Die Regelung hält die Länder nicht davon ab, mehr Busse zu bestellen“, sagt dazu Sprecherin Andrea Heigl. Außerdem sei die Regelung einst auch auf Wunsch der Länder vorgenommen worden, damit flexibler auf den Schülerverkehr reagiert werden kann, sprich einzelnen Schüler nicht die Mitnahme verweigert werden kann.

Im Verkehrsministerium will man dabei bleiben: „Schülertransport ist Ländersache“, sagt Heigl. Im Linienverkehr wäre ein Recht auf einen Sitzplatz in der Praxis kaum durchführbar. So sind nicht nur bei den Wiener Linien Stehplätze gang und gäbe.

Das ist offenbar auch den betroffenen Ländern, wie Oberösterreich bewusst. Halak dazu: „Natürlich geht das nicht von heute auf morgen, die Resolution ist als Anstoß gedacht, in welche Richtung es gehen kann.“

AUF EINEN BLICK

Die Zählregel im Kraftfahrgesetz sieht zwei Sitzplätze für drei Kinder unter 14 Jahren vor. Kinder unter sechs Jahren werden dabei nicht gezählt. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Regelung. Im Verkehrsministerium will man das Gesetz nicht ändern, da die Regelung nur für den Linienverkehr gelte. Bei eigenen Schulbussen gilt eine 1:1-Regelung. Das Ministerium fordert die zuständigen Länder auf, die Busflotten aufzustocken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2014)

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