Schlepperprozess: „Strafdrohung ist zu hoch“

FORTSETZUNG SCHLEPPER-PROZESS IN WIENER NEUSTADT
FORTSETZUNG SCHLEPPER-PROZESS IN WIENER NEUSTADTAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Prozess endete mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch. Caritas und Strafrechtsprofessor Fuchs kritisieren Rechtslage.

Wr. Neustadt/Wien. Es dauerte bis zum sehr späten Abend: Mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch endete in der Nacht auf Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Petra Harbich, verhängte sieben teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28Monaten, wobei die Verurteilten den unbedingt verhängten Teil bereits in der U-Haft verbüßten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig – es wurden Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

Bei der Verkündung kam es zu Tumult – es gab Protestrufe aus dem Publikum, das mit Transparenten („Flucht ist kein Verbrechen“, „Schlepper retten Leben“) angerückt war. Auch ein Angeklagter ließ seiner Wut verbal freien Lauf. Den Asylwerbern war vorgeworfen worden, dass sie illegal eingereisten Landsleuten u.a. die Weiterfahrt in andere Länder organisiert haben sollen. Derartige Hilfsdienste wurden an den 43 Verhandlungstagen kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit gewerbsmäßig agiert zu haben. Tatsächlich wurden die Betroffenen auch von einem Gutteil der Vorwürfe freigesprochen.

Einige wurden schließlich wegen Förderung von Schlepperhandlungen aus gewerbsmäßigen Gründen, einige auch wegen Schleusungshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Für diese genüge der Zusammenschluss von nur drei Personen über wenige Tage, erklärte die Richterin. Staatsanwältin Gunda Ebhart räumte Fehler im Ermittlungsverfahren ein, so brachte sie Zweifel an den Übersetzungen der Telefonüberwachungen ins Spiel. Aber: Die von einigen Verteidigern geäußerte politisch motivierte Kritik sei an den Gesetzgeber zu richten, nicht an die Staatsanwaltschaft.

„Kampagne gegen Asylwerber“

Das tat denn auch Caritas-Geschäftsführer Klaus Schwertner. Zur Erinnerung: Vier der Angeklagten waren damals nach dem Protest in der Votivkirche auf Initiative der Caritas im Servitenkloster untergebracht worden. Anders als das Bundeskriminalamt dies kolportiert hätte, habe der Prozess gezeigt, dass es sich nicht um „millionenschwere Schlepperbosse“ handle, sondern um „kleine Fische“, so Schwertner. Es sei offensichtlich eine Kampagne gewesen, um den „ersten großen selbst organisierten Asylwerberprotest“ zu diffamieren. „Das eigentliche Verbrechen ist die Festung Europa und dass heute wieder 16Menschen im Mittelmeer ertrunken sind“, so Schwertner. Und: Die Gesetzeslage sei so, dass alles unternommen werde, dass Menschen ihr Recht auf ein Asylverfahren nicht ausüben könnten: Außer per Flugzeug gebe es keinen legalen Weg, Österreich zu erreichen.

Auch von Juristen kommt Kritik: Helmut Fuchs, Strafrechtsprofessor an der Uni Wien, kritisiert die Höhe der Strafdrohung für Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Während das Grunddelikt mit bis zu zwei Jahren bestraft wird, erhöht sich die mögliche Strafe auf zehn Jahre, wenn eine kriminelle Vereinigung vorliegt. „Das ist viel zu hoch“, sagt Fuchs – vor allem wenn man bedenke, wie weit der Begriff der kriminellen Vereinigung gefasst sei und dass unter dem Titel jeglicher Beitrag zu einer Schlepperei bestraft werde. Fuchs räumt ein, dass „ein gewisser schlechter Eindruck“ entsteht, wenn die Dauer der verhängten unbedingten Haft jener der U-Haft entspricht, aber das Ermessen des Richters sei bei der Strafzumessung eben breit. Generell würde in Österreich die U-Haft zu oft und zu lang ausgesprochen.

Neuer Fall

Indessen wurde am Freitag ein weiterer Fall von mutmaßlicher Schlepperei bekannt: An der A4 bei Göttlesbrunn (NÖ) wurden vier Syrer aufgegriffen. Sie sollen bis zu 9500 Euro pro Person an eine Schlepperorganisation bezahlt haben, um nach Österreich bzw. Norwegen gebracht zu werden. Als mutmaßlicher Schlepper wurde ein Serbe unter dem Verdacht festgenommen, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Er war teilgeständig. (uw/win/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2014)

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