Raucherlokal verurteilt

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Themenbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Lokal, das Nichtraucherschutz ignorierte, wurde nun wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt.

Wien. Der Verstoß gegen den Nichtraucherschutz kann unlauterer Wettbewerb sein. Diese Entscheidung des Wiener Handelsgerichtes sorgte am Freitag für Aufsehen.

Hintergrund: Der Betreiber eines Pubs in Wien-Erdberg hatte sein Lokal in einen großen Hauptraum für Raucher und ein kleines Nebenzimmer für Nichtraucher geteilt – also konträr zu den gesetzlichen Bestimmungen. Die „Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie“ klagte mit der Begründung, das sei ein Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch. Das Handelsgericht sah das nun ebenso. Und erließ eine einstweilige Verfügung, durch die bei weiterem Zuwiderhanden bis zu 100.000 Euro täglich fällig geworden wären. Der geklagte Pubbetreiber entschied sich allerdings zum Umbau.

Parallel dazu sprach sich am Freitag mit dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter der nächste ÖVP-Spitzenpolitiker für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie aus: „Ich bin dafür. Es sollen klare Verhältnisse geschaffen werden.“ Platter forderte allerdings (wie sein Parteichef, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner) eine finanzielle Entschädigung für Wirte, die wegen der 2009 eingeführten gesetzlichen Regelung viel Geld in einen getrennten Raucher- und Nichtraucherraum investiert hatten. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2015)

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