Akademikerball: Polizei verbietet Nowkr-Demos

Archivbild: Anti-Akademikerball-Demo im Vorjahr
Archivbild: Anti-Akademikerball-Demo im VorjahrClemens Fabry / Die Presse
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Das linke Bündnis Nowkr hatte zuletzt einen Aufruf zum gewaltfreien Protest deutlich verweigert. Nun untersagt die Polizei die Kundgebungen des Bündnisses.

"Keine Kundgebung von Nowkr", sagte Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl bei einer Pressekonferenz am Mittwochvormittag in Wien. Das linke Bündnis Nowkr hatte am Dienstag Ausschreitungen bei seinem für Freitag geplanten Protest gegen den freiheitlichen Akademikerball nicht ausgeschlossen. Die beiden von Nowkr angemeldeten Demonstrationen selbst waren bisher von der Polizei noch nicht genehmigt worden, am Mittwochvormittag wurde nun das Verbot ausgesprochen.

Laut Pürstl werden am Freitag in der Wiener Innenstadt rund 2500 Polizisten im Einsatz sein. Wie viel der Einsatz der Exekutive kosten wird, "lässt sich noch nicht genau sagen". Pürstl rechnet jedoch mit "Kosten von 1,5 Millionen Euro aufwärts". Im Vorjahr waren insbesondere bei den Krawallen in der Innenstadt ortsunkundige oberösterreichische Beamte im Einsatz. Das heurige Konzept der Polizei ziele darauf ab, dass dort, wo Ortskenntnis erforderlich sei, auch jene Kräfte eingeteilt werden, die darüber verfügen. Zudem kündigte der Polizeipräsident die intensive Nutzung von sozialen Medien an. Insbesondere auf Twitter solle die "Sichtweise der Polizei" dargelegt werden, getweetet werden, "was gerade Sache ist".

20 Kundgebungen angemeldet, 14 genehmigt

Bisher wurden 20 Kundgebungen angemeldet, davon 16 Standkundgebungen und vier "Versammlungsmärsche". Insgesamt wurden sechs Versammlungen untersagt. Vier davon - sie waren von der FPÖ angemeldet worden - hätten innerhalb des Platzverbots (siehe unten) stattfinden sollen.

Rechts im Bild: Polizeipräsident Gerhard Pürstl
Rechts im Bild: Polizeipräsident Gerhard PürstlAPA/HELMUT FOHRINGER

Die beiden Kundgebungen unter dem Motto "Für ein Ende der Gewalt – den Akademikerball unmöglich machen“ wurden verboten, weil die Anmelderin als Teil des Bündnisses Nowkr identifiziert wurde. Das Bündnis habe im Vorfeld laut Polizei ein "Bekenntnis zu Militanz auf der Straße" abgelegt, was das Verbot nach sich ziehe.

"Wenn es notwendig ist, werden wir durchgreifen"

"Es kann sich jeder einer gewaltfreien Kundgebung anschließen", sagte Polizeipräsident Pürstl. Das Bündnis Nowkr reagierte kurz später auf Twitter und warf der Polizei Eskalationsstrategie vor. Man werde sich "aber weder durch Drohungen noch Verbote von legitimem antifaschistischen Protest abbringen lassen", präzisierte Pressesprecherin Elisabeth Litwak in einer Aussendung.

Bereits am Dienstag hatten die Aktivisten bei einer Untersagung der Märsche vor chaotischen Zuständen in der Wiener Innenstadt gewarnt. "Ausschließen kann man nichts", meinte Pürstl nun am Mittwoch. Das Verhindern einzelner Ausschreitungen oder Sachbeschädigungen könne "keine Polizei der Welt garantieren". Prinzipiell setzt die Wiener Polizei auf "den Dialog, wir versuchen zu deeskalieren", kündigte Pürstl an. Jedoch: "Wenn es notwendig ist, werden wir durchgreifen."

Zwei Demo-Märsche erlaubt

Die beiden Märsche, die nicht untersagt wurden, sollen wie folgt verlaufen: 

  • Einer führt ab etwa 16 Uhr von der Wallensteinstraße über die Friedensbrücke, durch die Alserbachstraße, die Porzellangasse, die Bauernfeldgasse, die Lichtensteinstraße, die Hörlgasse und die Währingerstraße bis zum Schottentor.

  • Dort gliedert sich die Demo in den zweiten Marsch ein, der ab 16.45 Uhr vom Schottentor über den Universitätsring, die Schottengasse, die Freyung, den Heidenschuß, Am Hof, durch die Bognergasse über den Graben bis zum Stephansplatz führen soll.

Im Bereich der Marschrouten wird der Verkehr temporär gesperrt bzw. umgeleitet. Auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln wird es vorübergehend zu Behinderungen kommen. So sind ab 16.30 auf polizeiliche Anweisung die Buslinien 1A, 2A und 3A eingestellt, bei den Ring-Straßenbahnen 1, 2, 62, 71 und D und der Badner Bahn kommt es ab 17 Uhr zu Umleitungen und Kurzführungen, wie die Wiener Linien mitteilten.

Platzverbot in der Innenstadt

Wesentlich kleiner als im vergangenen Jahr ist heuer die Sperrzone rund um die Hofburg, in der der Akademikerball stattfindet. So ist ab 16 Uhr Nichtberechtigten der Zutritt zum Hofburggelände sowie den Burg-, Opern- und Kärntner Ring entlang bis zum Schwarzenbergplatz verboten. Auch Teile der Herrengasse sowie Michaeler- und Albertinaplatz liegen innerhalb der Sperrzone. Auch geparkte Autos sollten rechtzeitig aus der Zone gebracht werden. 

APA

Verordnung der Wiener Polizei im Wortlaut

Aufgrund des § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991 idgF, wird verordnet:

§ 1. Aufgrund zu befürchtender Ausschreitungen anlässlich des dritten Wiener Akademikerballs in der Hofburg am 30.01.2015 ist anzunehmen, dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit meh­rerer Menschen und für Eigentum im großen Ausmaß in dem aus beiliegenden Ausschnitt aus dem Bezirksplan für den 1. Wiener Gemeindebezirk in roter Farbe gekennzeichneten und auch zum Teil mit Tretgittern gesicherten Bereich entstehen wird. Dieser Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2. Das Betreten des im § 1 bezeichneten Ortes ohne Berechtigung und der Auf­enthalt in ihm werden daher am 30.01.2015 ab 16.00 Uhr verboten.

§ 3. Berechtigt im Sinne des § 2 sind im Dienst befindliche Organe des öffentlichen Sicher­heitsdienstes, Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des österreichischen Bundesheeres, andere Bedienstete des Magistrates der Stadt Wien, Anrainer, Personen, die mit dem Ball entweder als Gäste oder sonst in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, sowie akkreditierte Medienvertreter  und sonstige Zutrittsberechtigte.

§ 4. Die Nichtbefolgung des Verbotes nach § 1 stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1, Zif. 1 SPG dar und wird mit Geldstrafe bis zu € 500,- im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit   Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft.

§ 5. Diese Verordnung tritt am 30.01.2015 um 16.00Uhr in Kraft.

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(APA/Red.)

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