Mildtätiger Verein kostete Innenministerium viel Geld

Rossauer-Kaserne
Rossauer-Kaserne(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Kritik an Polizei-Unterstützungsinstitut.

Wien. Manchmal braucht es die Kritik des Rechnungshofes, um lieb gewordene Traditionen zu beenden. Das sogenannte Unterstützungsinstitut der Bundespolizei ist so ein Fall.

Seit 1874 kümmert sich der Verein um in Not geratene Polizisten. Das reicht von nicht rückzahlbaren Aushilfszahlungen, billigen Wohnungen und Darlehen bis hin zur Erstattung von Begräbniskosten. Seit Beginn der 2000er-Jahre beteiligt sich daran – indirekt – auch der Steuerzahler.

Von 2002 bis 2012 nämlich betrieb das Institut, das seine Dienste hauptsächlich Polizisten aus Wien und dem Innenministerium zur Verfügung stellt, mehrere Küchen und Kantinen. Zum Beispiel an den Polizei-Standorten Rossauer- und Marokkaner-Kaserne. Das widersprach laut Rechnungshof nicht nur den Statuten des Instituts, sondern ging auch finanziell schief. Und das, obwohl das Innenressort jährlich zwölf bis 15 Personen kostenfrei zum Betrieb dieser Dienste abstellte. Gegenwert: 512.000 Euro pro Jahr. Hinzu kamen Sachsubventionen von 36.000 Euro.

Erst nach dem Kantinen-Abenteuer des Unterstützungsinstituts stellte sich heraus, dass das Geschäft keines war – und 1,3 Mio. Euro Verlust einfuhr, für den das Ministerium haftete. Zudem deckte der Rechnungshof auf, dass die Rechenschaftsberichte des Instituts an seinen Sponsor unvollständig waren. Weiters wurde bemängelt, dass die fast 1000 Wohnungen des Instituts weit unter den möglichen Kategoriemieten liegen, in Wahrheit jedoch niemand weiß, ob die Mieter überhaupt anspruchsberechtigt sind, weil Aufzeichnungen über die jeweiligen Dienststellen der Mieter fehlen.

Rechnungshof fordert Aus

Der Rechnungshof fordert nun eine klare Trennung des Instituts vom Innenministerium und die Einstellung der Unterstützungsleistungen. Das Ministerium sagte zu, die Hilfen künftig „auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken“. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2015)

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