Teilsieg für verhinderte AMS-Chefin vor Gericht

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THEMENBILD: ARBEITSMARKTSERVICE AMS / ARBEITSLOSENZAHLEN /ARBEITSLOSE(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Schiebung? Stadt Wien wollte Kandidatin Ingeborg Friehs verhindern, Streit um Ministerintervention geht weiter.

Wien. Ingeborg Friehs hat einen Etappenerfolg gegen das Arbeitsmarktservice (AMS) erzielt. Friehs war eine aussichtsreiche Kandidatin, als im Juli 2012 die Geschäftsführung des AMS Wien neu zu besetzen war. Zum Zug kam damals aber Petra Draxl, vormals Abteilungsleiterin bei Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Friehs verlangt Schadenersatz mit der Begründung, dass ihr höhere Bezüge entgangen sind. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt klargestellt, dass ein solcher Anspruch möglich ist; zu klären ist aber noch, ob Friehs damals wirklich aus unsachlichen Gründen unterlegen ist.

Zwischen der Stadt Wien – konkret Vizebürgermeisterin Renate Brauner – und Friehs herrschte ein extrem angespanntes Verhältnis. Friehs war Stellvertreterin der AMS-Geschäftsführerin und widersetzte sich zusammen mit dieser dem Wunsch Wiens, Fördergelder für Projekte der Stadt zu bekommen. Laut Gerichtsurteil sagte Hundstorfer zum Vorstandsvorsitzenden des AMS Österreich, dass Wien Friehs „nicht wolle“. Als der sozialpartnerschaftlich besetzte Verwaltungsrat des AMS sich nicht über die Neubesetzung einigen konnte, holte er ein Gutachten eines Personalberaters ein. Dieser hielt Friehs für die bestgeeignete unter den drei in die engere Wahl Gekommenen, Draxl für am wenigsten geeignet.

Das vereinfachte die Entscheidung im Verwaltungsrat nicht; also musste der Minister einspringen, der seinerseits einen Sektionsleiter beauftragte, einen Vorschlag zu machen: Egal, was herauskomme, nur schlüssig müsse er sein.

Laut OGH (1 Ob 218/14m) können übergangene Bewerber nach dem Stellenbesetzungsgesetz Schadenersatz wegen der entgangenen Gehaltserhöhung verlangen. Ob das AMS Friehs die geforderten 40.252,24 Euro zahlen und auch künftige Schäden ersetzen muss, hat jetzt das Landesgericht für Zivilrechtssachen zu prüfen. Die Frage ist, ob der Sektionsleiter von Hundstorfers Vorbehalten gegen Friehs wusste und sich davon leiten ließ, oder ob er eine sachlich begründete Entscheidung traf. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2015)

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