Ausschuss: Mini-Reparatur des Wahlrechts

(c) BilderBox
  • Drucken

Die SPÖ blockiert die Debatte über ein „faires Wahlrecht“. Ärger bei ÖVP und FPÖ.

Wien. In der Causa Wiener Wahlrecht gab es am Freitag im Landtagsausschuss ein politisch-juristisches Hickhack. „Ein trauriger Tag für die Demokratie“, sagte VP-Chef Manfred Juraczka. FPÖ-Klubchef Johann Gudenus ergänzte: „Sie blockieren auf Biegen und Brechen.“

Anlass dieser Kritik war ein Antrag für die Eliminierung des mehrheitsfördernden Faktors im Wahlrecht, den Schwarz–Blau im Ausschuss einbringen wollte. Doch der Antrag wurde von der Ausschuss-Vorsitzenden, der SP-Mandatarin Nicole Berger-Krotsch, gar nicht zur Debatte bzw. Abstimmung zugelassen. Das verstand nicht einmal der Koalitionspartner:

„Das war kein Ruhmesblatt“, sagte der Grüne David Ellensohn. „Man hätte das diskutieren können.“
Die SPÖ argumentiert wiederum, dass dieser Antrag noch juristisch auf seine Zulässigkeit geprüft werden müsse. Schwarz und Blau wollen nun einen Sonderausschuss zu dem Thema einberufen. Im Ausschuss wurden zumindest mit den Stimmen von SP, VP und FP die Anträge für die verfassungsrechtlich nötigen Reparaturen zum Wahlrecht angenommen. Dabei geht es einerseits um die Aufhebung der Nachfrist für Briefwähler, andererseits um Beseitigung des Wahlrechtsausschlusses für bestimmte Strafgefangene („Frodl-Urteil“). Die SPÖ spricht von einer „kleinen Wahlrechtsreform“. In dem Punkt legten sich interessanterweise die Grünen quer und stimmten nicht zu. Sie werfen dem Koalitionspartner juristische „Tricks“ (so Ellensohn) bei der Formulierung der Anträge vor. Der Landtag zum Thema Wahlrecht wird am 27. März stattfinden. (g. b.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.