Kommenden Dienstag steht in Wien eine 16-Jährige wegen Beteiligung an der Terrororganisation "Islamischer Staat" vor Gericht. Die Jugendliche hatte Kontakt zu Jihad-Heimkehrer Oliver N. Dieser wird als Zeuge aussagen.
Eine 16-jährige Wienerin, die am 9. Dezember 2014 versuchte, sich in die syrischen Kampfgebiete durchzuschlagen, steht kommenden Dienstag in Wien vor Gericht. Das Mädchen habe versucht per Bus "in das vom IS kontrollierte Territorium auszureisen". So heißt es in der Anklageschrift, die der "Presse" vorliegt.
Außerdem soll das Mädchen mit dem Lehrling Oliver N., der sogar in einem IS-Propaganda-Video aufgetreten war, via Kommunikationsdienst WhatsApp in Kontakt gestanden sein. Ihm stellte die 16-Jährige laut Anklage in Aussicht, sie werde sich darum bemühen, ihn bei der Suche nach einer Frau zu unterstützen - einer Frau, die ebenfalls bereit sei, nach Syrien auszureisen, um in den Jihad zu ziehen.
Oliver N. wartet noch auf seine Anklage
Oliver N. ist jener im März dieses Jahres aus den Kampfgebieten zurückgekehrte Lehrling, der bei Kampfhandlungen schwerst verletzt worden war. Er war als Sanitäter und Propaganda-Mitarbeiter beim IS. Derzeit befindet er sich in Wien in U-Haft. Diese wurde aktuell um zwei Monate verlängert. In seinem Fall liegt noch keine Anklage vor. Er ist als Zeuge im Prozess gegen das Mädchen geladen.
Indessen ist außer der 16-Jährigen noch ein in U-Haft befindlicher 18-Jähriger angeklagt. Auch ihm wird IS-Mitgliedschaft vorgeworfen. Er soll übrigens eine Moschee besucht haben, in der zu dieser Zeit auch der radikale Prediger O. ("Ebu Tejma") am Werk war.
Ausreiseversuch einen Tag nach "Hochzeit"
Der Ausreiseversuch der 16-Jährigen war nur daran gescheitert, dass die Mutter der Jugendlichen deren Reisepass in Verwahrung nahm. Dies geschah, weil der Frau die islamistische Radikalisierung der Tochter freilich nicht entgangen war.
Laut Behörden war (und ist?) die Jugendliche mit einem aus Tschetschenien stammenden jungen Mann, mit einem gewissen D., nach islamischem Recht verheiratet. Die beiden sollen vorgehabt haben, die Reise gemeinsam anzutreten. Letztlich bestieg D. alleine den Bus - nur einen Tag nach der "Hochzeit". In Syrien soll D. später, laut Verfassungsschutz, ein IS-Terrorcamp absolviert haben.
Für neuerliche ins Auge gefasste Ausreiseversuche am 24. und am 27. Februar dieses Jahres hatte die Jugendliche laut Anklage bereits 315 Euro gesammelt. Zum letzten Termin sollte es nicht mehr kommen, einen Tag davor, am 26. Februar, wurde die 16-Jährige verhaftet. Erstaunlich: In U-Haft - diese wurde nach zwei Wochen beendet - trug die 16-Jährige eine Burka.
Für beide Angeklagte gilt nun das Jugendstrafrecht. Und natürlich die Unschuldsvermutung. Bemerkenswerterweise steht am kommenden Dienstag, wie berichtet, zeitgleich auch jener 14-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft vor Gericht, der sich im Internet eine Bomben-Bauanleitung beschafft haben soll, um einen Anschlag in Wien zu verüben. Dieser "Parallel-Prozess" findet in St. Pölten statt.
Der Terror-Paragraf
Terroristische Vereinigung. Fast immer, wenn in Österreich jemand als mutmaßlicher Terrorist oder Unterstützer einer Terrororganisation verfolgt wird, läuft das Verfahren wegen des Delikts „Terroristische Vereinigung“ (§ 278b Strafgesetzbuch). Wer eine solche Vereinigung anführt, ist mit fünf bis 15 Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Wer Mitglied ist – dieser Vorwurf trifft naturgemäß die meisten Verdächtigen – muss mit mindestens einem Jahr und höchstens zehn Jahren Haft rechnen. Bei Unter-18-Jährigen gelten die halben Strafsätze.