8000 Euro Einmalzahlung pro Arzt: Einigung am AKH

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Der Betriebsrat und die Medizinische Universität einigten sich am Dienstagnachmittag auf ein neues Paket. Der angedrohte Streik ist somit vom Tisch. Darüber abgestimmt wird dennoch.

Wien. Am Wiener AKH gibt es eine Einigung über die Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetzes. Der Betriebsrat habe das Angebot des Rektorats der Medizinischen Universität Wien angenommen, wie Betriebsrat Martin Andreas am Dienstagnachmittag mitteilte. Dieses sieht unter anderem eine Einmalzahlung von 8000 Euro pro Arzt vor. Der angedrohte Streik ist damit vorerst vom Tisch.
Der Universitätsrat segnete den Betrag von knapp 13 Millionen Euro ebenfalls bereits ab. Auch mit der Stadt Wien habe man sich laut Andreas geeinigt: Hier ist der Streitpunkt vor allem die Finanzierung und Umsetzung des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs gewesen. Nun sollen ab 1. Juli 50 zusätzliche Abteilungshelfer und 35 Administrationskräfte für eine Entlastung des Pflegepersonals sorgen.

Neue Dienstzeit-Mischmodelle

Im Detail bedeutet die Einigung für die AKH-Ärzte natürlich nicht nur eine Einmalzahlung von 8000 Euro, in wesentlichen Punkten wie Arbeitszeiten und -bedingungen ist man sich ja schon einig gewesen. Ebenfalls bereits zuvor fixiert: eine Gehaltserhöhung von rund 20 Prozent ab 2016, ab 2019 eine weitere um rund zehn Prozent.
Strittig war nur die rückwirkende Erhöhung ab 1. Jänner 2015, dieser Knackpunkt wurde nun durch die Einmalzahlung ausgeräumt. Zudem einigte man sich darauf, dass die neuen Dienstzeit-Mischmodelle nur mit der Zustimmung der jeweiligen Ärzte zum Einsatz kommen dürften. Andreas: „Damit sind von unseren drei Forderungen zweieinhalb Punkte erfüllt.“

Die derzeit durchgeführte Abstimmung über einen möglichen Streik ist von der erzielten Einigung allerdings nicht betroffen: Sie werde „unverändert weitergeführt“, heißt es auf der Website des Betriebsrats. Denn ein „starkes Zeichen der Solidarität“ sei gerade jetzt sehr wichtig. Auch Andreas betont, dass die Umsetzung „wachsam beobachtet“ werden müsse. Denn sollte es dabei Probleme geben, will er Protestmaßnahmen nicht ausschließen. Das Onlinevotum läuft noch bis heute, Mittwoch, das Ergebnis soll am Donnerstag vorliegen.

Asklepios zeigt KAV an

Unterdessen könnte für den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) die vergangene Woche mit der Gewerkschaft GdG vereinbarte Abgeltung der Opt-out-Regelung für Spitalsärzte – also die Bezahlung jener Zeit, die freiwillig länger gearbeitet wurde – ein juristisches Nachspiel haben. Denn die neue Ärztegewerkschaft Asklepios erkennt darin eine nicht zulässige Arbeitszeitüberschreitung und bringt heute, Mittwoch, Anzeige beim Arbeitsinspektorat, Gesundheitsministerium und beim KAV selbst ein. Eine weitere Anzeige bei der EU wird geprüft. Mit der Vereinbarung werde nämlich ein „rückwirkendes Opt-out“ erzielt – womit ein „fiktiver Durchrechnungszeitraum“ geschaffen werde, der im Gesetz nicht vorgesehen sei. Eine solche Einigung hätte man vor dem Jänner 2015, also vor Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes, erzielen müssen.

Zum Hintergrund: Ärzte, die seit Jänner von der Opt-out-Möglichkeit Gebrauch machen, können mehr als die seither geltenden 48?Wochenarbeitsstunden arbeiten; bis zu 60 Stunden sind möglich. Die aktuelle Vereinbarung zwischen KAV und Gewerkschaft gilt nun für all jene Ärzte, die noch bis 30.?Juni die Opt-out-Option unterschreiben und in Anspruch nehmen. Die Höhe der Entschädigung wird individuell berechnet. Erhoben wird dazu die tatsächliche durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Pro (Mehr-)Stunde werden 33?Euro ausbezahlt.

„Darüber hinaus prüfen wir derzeit, ob diese Zahlung nicht einer Prämie entspricht und somit einer Diskriminierung von Ärzten gleichkommt, die die Opt-out-Option nicht nutzen“, sagt Asklepios-Obmann Gernot Rainer. Er sieht diese Vereinbarung als Beweis dafür, dass mehr Dienstposten geschaffen werden müssen – seiner Einschätzung nach mindestens 300. (kb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.05.2015)

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