Fall Alijew: Staatsanwaltschaft friert Gelder der Witwe ein

Archivbild: Der mittlerweile in einer Wiener Zelle vertsorbene Rachat Alijew
Archivbild: Der mittlerweile in einer Wiener Zelle vertsorbene Rachat AlijewREUTERS
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Kasachstan-Affäre. Wegen des Verdachts des Datenmissbrauchs wurden 400.000 Euro der Witwe von Rachat Alijew sichergestellt.

Wien. Er war Hauptangeklagter im – nach wie vor in Wien laufenden – Strafverfahren rund um die Ermordung zweier kasachischer Bankmanager. Ende Februar, kurz vor Eröffnung der Verhandlung, nahm er sich in seiner U-Haft-Zelle das Leben. Seither kämpft die Witwe des kasachischen Ex-Botschafters Rachat Alijew darum, den Ruf ihres verstorbenen Mannes (dieser war in erster Ehe mit einer Tochter des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew verheiratet) posthum wieder herzustellen. Doch die Witwe, die 39-jährige S., ist nun selbst ins Visier der Staatsanwaltschaft Wien geraten.

Die Anklagebehörde hat angeordnet, dass rund 400.000 Euro, Geld einer Firma der Frau (A. V. Maximus AG) – Geld, das im Juni in Richtung eines EDV-Spezialisten in Luxemburg fließen sollte, eingefroren wird. Gegen diese am 24. Juni ausgestellte Anordnung sind noch Rechtsmittel möglich.

Interessant wird die Sache, wenn man sich ansieht, für wen dieser EDV-Experte, Peter C., einst gearbeitet hat: Für die Witwen der mutmaßlichen Alijew-Opfer (Alijew hat die Morde stets bestritten) bzw. für deren anwaltliche Vertretung, die Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner (LGP). Noch interessanter wird es, wenn man weiß, dass die Zusammenarbeit zwischen Peter C. und LGP im Streit endete. Und wenn man weiß, dass es ein Datenleck gab. Vertrauliche Kanzleidaten gerieten in Umlauf, landeten zum Teil auch in Zeitungsredaktionen.

Welche Schlüsse zieht nun die Staatsanwaltschaft aus dem Umstand, dass Alijews Witwe offenbar mit Peter C. zu tun hatte? In der der „Presse“ vorliegenden Anordnung der Sicherstellung (diese ging dem Bundeskriminalamt zu, sie gilt für einen Höchstbetrag von bis zu 407.500 Euro), heißt es, S. sei verdächtig, Peter C. zu einer Datenweitergabe angestiftet zu haben. Es bestehe daher der Verdacht der Datenbeschädigung (§ 126a Strafgesetzbuch) sowie der Verdacht der Datenverwendnung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht. Dieser Verdacht gründe sich auf „bisherige Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt“ und „eine Geldwäscheverdachtsmeldung“ der Raiffeisenbank.

„Eine unerbittliche Jagd Kasachstans“

Laut Rechnung sollte das Geld für Serviceleistungen einer Datenanalyse-Firma sowie für Lizenzgebühren für eine Anti-Geldwäsche-Software fließen. Diese Software wird laut Polizei von Peter C. vertrieben.

Was sagt die Witwe bzw. ihre Rechtsvertretung zu dem Verdacht? Anwalt Klaus Ainedter zur „Presse“: „Die Anzeige steht im Zusammenhang mit der unerbittlichen Jagd Kasachstans auf die Familie Alijew.“ Es sei ein „Skandal“, dass genau der Beamte, der von der Witwe zuvor wegen Geheimnisverrats angezeigt worden war, nun die Anzeige gegen die Witwe erstattet hat. Und: „Ich gehe davon aus, dass das Verfahren gegen meine Mandantin eingestellt werden wird.“ Zur Frage, warum Frau S. ausgerechnet von einem Ex-LGP-Mitarbeiter „Software“ kaufen wollte, machte Ainedter „keine Angaben“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 4. Juli 2015)

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