Wakeboard-Lift: Unfall gibt Rätsel auf

(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
  • Drucken

Einer 41-jährigen Ärztin wurde bei einem Unfall mit dem Wakeboard-Lift an der Neuen Donau der Unterarm abgetrennt. Die Ursache war zuletzt unklar.

Wien. Am Montag, am Tag danach, fragte sich so mancher: Wie konnte so etwas passieren? Eine 41-jährige Ärztin benützt Sonntagmittag den Wakeboard-Lift an der Neuen Donau (22. Bezirk), kommt offenbar zu Sturz, worauf ihr der Unterarm zwischen Ellbogen und Handgelenk komplett abgetrennt wird. Für die schwer verletzte Frau – sie war ins AKH eingeliefert worden – bestand zuletzt keine Lebensgefahr.

Der Reihe nach: Gleich nach dem Unglück hatten zwei Passanten die im Wasser treibende Frau geborgen. Gemeinsam mit dem Liftbetreiber und dem Liftwart leisteten sie Erste Hilfe, ehe die Frau ins Krankenhaus gebracht wurde. Ein Feuerwehrtaucher fand knapp zwei Stunden später den abgetrennten Arm am Grund der Neuen Donau. Eine Funkstreife transportierte diesen in einer Kühlbox ins AKH. Der Arm konnte aber nicht mehr angenäht werden.

Offenbar hat niemand gesehen, wie es zu dem Unfall kam. Und das Opfer konnte noch nicht befragt werden, erklärte Polizeisprecher Thomas Keiblinger.

Selbst wenn sich das mit einem Haltegriff versehene Seil des Lifts um den Arm geschlungen haben sollte, scheint die Sache rätselhaft. Man würde diesfalls eher vermuten, dass die Frau vom Lift – dieser fährt mit circa 30 km/h – nachgeschleift wird. Und nicht, dass es zu einem Abreißen des Arms kommt.

Jedenfalls ermittelt die Polizei routinemäßig wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dabei könnte die Unfallursache durch einen Gutachter geklärt werden. Indes hat der Liftbetreiber Unterlagen über die obligate technische Überprüfung des Liftes an die Polizei übermittelt. Vorgeschriebene Auflagen (Rettungsboot, Schwimmwesten etc.) seien offenbar erfüllt worden, so der jüngste Ermittlungsstand. Zum Unfallhergang konnte der Mann nichts sagen. Er sah das Unglück nicht.

Versicherung würde zahlen

Generell können sich Freizeitbetriebe (Klettergarten, Sommerrodelbahn etc.) gegen Unfälle versichern lassen. Wenn den Konsumenten bei einem Unfall kein Verschulden trifft, muss die Versicherung einspringen. Schuld des Kunden besteht in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit. Beispiel: Kunde wird belehrt, hält sich aber nicht an Sicherheitsvorschriften.

Auch als Privatperson kann man sich gegen Freizeitunfälle versichern. So würde etwa die Wiener Städtische in einem Fall wie dem nun vorliegenden wohl die Höchstsumme, nämlich 350.000 Euro, ausbezahlen. Dies erklärte der Sprecher der Wiener Städtischen, Christian Kreuzer, auf „Presse“-Anfrage. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Die Wakeboard-Anlage an der Neuen Donau in Wien
Wien

Wakeboard-Unfall: Behörde zeigt Liftbetreiber an

Der Betreiber des Wakeboard- und Wasserskilifts an der Neuen Donau wird wegen mehrerer Mängel angezeigt. Ein weiteres Unfallopfer hat sich gemeldet.
Der Wakeboardlift an der Neuen Donau
Wien

Nach Unfall: Wiener Magistrat sperrt Wakeboardlift

Die zuständige Wasserrechtsbehörde (MA 58) untersucht die Liftanlage. Bei einem Unfall wurde dort am Sonntag einer Frau ein Unterarm abgetrennt.
Der Wakeboardlift in Wien-Donaustadt
Wien

Wakeboardunfall: Ermittlungen gegen Liftbetreiber

Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Frau, die bei dem Unfall einen Unterarm verloren hatte, wurde noch nicht befragt.
Der Unfall ereignete sich bei einer Fahrt mit dem Wakeboard-Lift auf der Neuen Donau.
Wien

Wakeboard-Unfall: Frau wird Unterarm abgetrennt

Der Unfall ereignete sich bei einer Fahrt mit dem Wakeboard-Lift auf der Neuen Donau. Der Arm kann nicht wieder angenäht werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.