Nächste Verschärfung: Wien verbietet Live-Wetten

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SymbolbildStanislav Jenis / Die Presse
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Wien schickt ein neues Wettgesetz in Begutachtung. Live-Wetten sollen in Lokalen verboten werden, außerdem soll es Limits für Wettautomaten geben.

Wien nimmt die Glücksspielbranche ordentlich an die Kandare: Nach dem Aus für das "Kleine Glücksspiel" und den erst kürzlich eingeführten Verschärfungen für Wettbüros zieht die Stadt bald erneut die Daumenschrauben an. Konkret sollen demnächst auch Live-Sportwetten verboten sein, sagte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) der Austria Presseagentur. Strenger soll auch der Jugendschutz werden.

Die Maßnahmen sind Teil eines neuen Wettgesetzes, das in den vergangenen Monaten im Rathaus vorbereitet wurde und noch diese Woche - nach Klärung letzter Details - in Begutachtung gehen wird. In Kraft treten soll das Regelwerk spätestens mit Anfang 2016, eventuell noch im Laufe dieses Jahres. Für bestehende Wettlokale wird es verschiedene Übergangsfristen von sechs Monaten bis zu einem Jahr geben.

Gilt nicht für Internetportale 

Die wesentlichen Inhalte: Zukünftig werden Live-Wetten illegal sein. "Das heißt, man kann nicht mehr darauf wetten, welcher Spieler wann das nächste Tor schießt oder wer in welcher Minute eine rote Karte kriegt", erklärte Sima. Nur noch auf den Endspielstand kann Geld gesetzt werden. Voraufgezeichnete Hunderennen werden zudem als Kleines Glücksspiel klassifiziert und somit ebenfalls verboten. Für Internetportale gilt das allerdings nicht - denn diese seien per Landesgesetz juristisch nicht greifbar. "Hier bräuchte es Regelungen auf internationaler Ebene", so die Stadträtin.

Außerdem soll der Zugang zu Einzel-Wettautomaten, die in Cafes, Bars oder Tankstellen aufgestellt sind, erschwert werden. Hier wird nur noch Bargeldzahlung und ein Höchsteinsatz von 50 Euro möglich sein. Momentan gibt es dafür kein rechtliches Limit.

Strengerer Jugendschutz

Um den Jugendschutz zu gewährleisten, dürfen nur noch Personen über 18 Jahre spielen bzw. die Räumlichkeiten betreten. Das Vorweisen eines Lichtbildausweises ist Pflicht. Verstößt ein Anbieter mehr als zwei Mal gegen die Auflagen, kann ihm laut Sima künftig die Lizenz entzogen werden. Außerdem enthält das neue Gesetz einen Passus, nachdem die Stadt einem Wettbüro die Genehmigung verweigern kann, wenn es dem "öffentlichen Interesse" entgegensteht - also sich beispielsweise in einer Schutzzone oder in der Nähe einer Schule befinden würde.

Mit dem Neo-Gesetz wolle man verbliebene Graubereiche bereinigen, argumentierte Sima. Denn trotz mehrmaliger Novellierungen stammt das derzeit noch gültige Paragrafenwerk aus dem Jahr 1919, bekräftigte die Ressortchefin kürzliche Äußerungen in der Wochenzeitung "Falter".

(APA)

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