Wiener Gemeindebau: Volksanwaltschaft prüft neue Vergaberegeln

Archivbild: Der Wiener Gemeindebau Metzleinstaler Hof
Archivbild: Der Wiener Gemeindebau Metzleinstaler HofClemens Fabry / Die Presse
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Besonders die Bevorzugung langjähriger Wiener bei der Wartezeit ist Volksanwältin Brinek ein Dorn im Auge.

Die Volksanwaltschaft will sich die per 1. Juli eingeführten neuen Vergaberegeln für Gemeindewohnungen bzw. geförderte Wohnungen in Wien genauer ansehen. Besonders die Bevorzugung langjähriger Wiener in Sachen Wartezeit ist Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP) ein Dorn im Auge, bestätigte sie einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Freitagsausgabe): "Eine Prüfung ist eingeleitet."

Die Stadt hat mit der Neuregelung der Vergabe auch eine Art Bonus für alteingesessene Wiener eingeführt. Soll heißen: Pro fünf Jahre Hauptwohnsitz rückt man automatisch drei Monate in der Warteliste nach vorn. Die maximale Zeitersparnis gegenüber in- oder ausländischen Zuzüglern beträgt neun Monate. Brinek hält dieses Bonussystem für diskriminierend. Insofern müsse man auch schauen, ob damit nicht sogar gegen EU-Recht verstoßen werde. Man habe die Stadt bereits um eine Stellungnahme gebeten.

Im Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) bestätigte man den kürzlichen Erhalt des Schreibens. "Wir werden der Volksanwaltschaft noch im August antworten", sagte ein Sprecher. Ansonsten zeigte er sich sehr gelassen. Denn die Regelungen entsprächen selbstverständlich den Gleichheitsgrundsätzen und es gebe keinerlei Verstoß gegen EU-Bestimmungen. Rechtsabteilungen der Stadt und externe Experten hätten die Neuerungen im Vorfeld eingehend geprüft, wurde versichert.

(APA)

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