Falsch ausgesagt? Polizistin muss vor Gericht

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Eine Wiener Beamtin soll in einem Verfahren gegen einen 35-jährigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt die Unwahrheit gesagt haben.

Ein ungewöhnlicher Prozess findet am kommenden Freitag im Wiener Landesgericht statt. Eine Polizistin muss sich wegen falscher Zeugenaussage verantworten. Sie soll in einem Verfahren gegen einen 35-Jährigen unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt haben. Diesem war Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen worden - er wurde jedoch rechtskräftig freigesprochen.

Der Bautechniker habe sich am 29. März 2014 auf einem Kommissariat der Polizei widersetzt, die ihn an sich als Zeugen befragen hätte sollen, hieß es in der gegen den Mann erhobenen Anklage. Ihm war in einem Bordell seine Brieftasche mit 2500 Euro abhandengekommen. Die Vorgänge im Vernehmungszimmer eskalierten allerdings - möglicherweise deshalb, weil der Mann seine Einvernahme mit seinem iPhone aufzeichnen wollte, weil er sich von den Beamten unfair behandelt fühlte.

Diese behaupteten, der 35-Jährige habe plötzlich gegen eine Beamtin "aufgerieben". Männliche Kollegen seien dazwischen gegangen und hätten ihn an weiteren Gewalttätigkeiten gehindert, indem sie ihn vorschriftsmäßig bändigten und ihm Handfesseln anlegten.

Faustschläge und Kieferbruch

Fakt ist allerdings, dass am Ende der 35-Jährige mit einem Kieferbruch im Spital landete, weil seinen Angaben zufolge sechs Uniformierte auf ihn losgegangen seien und ihm Faustschläge verpasst haben sollen. In seinem Prozess wurde der 35-Jährige im Juni 2014 freigesprochen, weil die Richterin keinen Beweis für ein gewalttätiges Vorgehen des Mannes fand. Dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Beamten ermittelt hatte, wollte Karl Bernhauser, der Verteidiger des 35-Jährigen, nicht akzeptieren. Er reichte - nachdem die Anklagebehörde bereits eine Anzeige gegen die Beamten wegen schwerer Körperverletzung zurückgelegt hatte - eine weitere Sachverhaltsdarstellung ein, in der Bernhauser neben den Misshandlungsvorwürfen auch den Verdacht der Verleumdung und der falschen Zeugenaussage erhob.

Im Fall der Beamtin, mit der der 35-Jährige bereits im Bordell aneinandergeraten war - die zum ursprünglichen Tatort gerufene Polizistin soll ihn geduzt und beleidigt haben ("Hoit die Gosch'n") - brachte die Staatsanwaltschaft tatsächlich einen Strafantrag wegen Falschaussage ein. Die darüber hinausgehenden Anschuldigen wurden demgegenüber erneut nicht verfolgt. Die Polizistin hatte als Zeugin in der Hauptverhandlung gegen den 35-Jährigen angegeben, dieser sei am Kommissariat nicht zu beruhigen gewesen und habe verlangt, sie möge sofort ein Protokoll anfertigen. Weil sie dem nicht sogleich nachkam, habe er ihr eine "gelangt". Ihre Schilderung deckte sich allerdings nicht mit jener ihrer Kollegen, so dass nun geprüft werden muss, ob die Polizistin bewusst nicht richtig ausgesagt hatte, um eine Verurteilung des 35-Jährigen zu erwirken.

(APA)

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