Explosion in Wien: Prozess mit Problemen

Der Angeklagte am Straflandesgericht Wien.
Der Angeklagte am Straflandesgericht Wien.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Ein „widersprüchliches“ Gutachten schiebt das Urteil über jenen 46-Jährigen, der angeklagt ist, am 16. April 2014 seine Wohnung am Hohen Markt gesprengt zu haben, auf.

Wien. „Zur Aufklärung nicht beseitigbarer Widersprüche in den Ausführungen des bisherigen Sachverständigen“ müsse nun ein weiterer Gutachter beauftragt werden. Dies gab am Dienstag Richterin Martina Krainz vom Straflandesgericht Wien bekannt. Die nun eintretende Verzögerung wirft freilich den Plan über den Haufen, schon am Donnerstag das Urteil zu fällen – das Urteil über jenen 46-Jährigen, der angeklagt ist, am 16. April 2014 seine Wohnung am Hohen Markt (erster Bezirk) gesprengt zu haben, worauf eine 23-jährige Nachbarin verschüttet wurde und starb.

Der Mann, der sich nicht schuldig bekennt (Vorwurf: Mord), wird vom gerichtlich beauftragten psychiatrischen Gutachter Wolfgang Soukop als gefährlich eingestuft. Dementsprechend empfiehlt der Experte – im Fall einer Verurteilung – zusätzlich zu der dann zu erwartenden Haftstrafe auch die Verhängung einer Maßnahme, konkret: die Einweisung in eine geschlossenen Anstalt.

In einer ersten Fassung des Gutachtens hatte der Psychiater dies aber noch nicht empfohlen. Er sei aufgrund neuer Erkenntnisse zu seinem aktuellen Befund gelangt, erklärt Soukop nun. Beim Angeklagten sei unter anderem der typische „Charme eines Psychopathen“ zu erkennen. (APA/m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.10.2015)

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