Wiener Parkpickerl schwarz verkauft: Bedingte Haft

Der Angeklagte hatte Parkpickerl unter der Hand verkauft. (Symbolbild)
Der Angeklagte hatte Parkpickerl unter der Hand verkauft. (Symbolbild) APA/HELMUT FOHRINGER
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Der ehemalige Magistratsbeamte verkaufte das Parkpickler unter der Hand. Den Schaden von rund 34.000 Euro hat er bereits zurückgezahlt.

Ein ehemaliger Wiener Magistratsbediensteter, der von Mitte 2010 bis Juni 2012 Parkpickerl unter der Hand verkauft haben soll, ist am Dienstag von einem Schöffensenat im Wiener Landesgericht zu zwei Jahren bedingt verurteilt worden. Er wurde des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schaden bereits zürckgezahlt 

Bereits im August war gegen den 27-Jährigen verhandelt und zunächst vertagt worden. Weil die Frist zwischen den beiden Prozesstagen mehr als zwei Monate ausmachte, wurde das Verfahren nun erneut eröffnet. Der 27-Jährige verantwortete sich wie schon beim ersten Mal vollinhaltlich geständig. Den von ihm und seinem Verteidiger anerkannten Schaden von mehr als 34.000 Euro hat er bereits zurückgezahlt.

Der 27-Jährige war im Bezirksamt für die Leopoldstadt unter anderem für das Ausstellen von Parkpickerln zuständig. Von einem Bekannten ließ er sich 2010 erstmals schmieren. Für 100 Euro gab er diesem ein Pickerl für die Leopoldstadt, obwohl dieser in einem anderen Bezirk wohnte und gar keinen Anspruch gehabt hätte. "Ich muss ehrlich sagen, ich war damals jung und habe nicht nachgedacht", erklärte der Beschuldigte seinen Schritt.

"Leute haben mir die Tür eingerannt"

Wirklich schwer hatte es der junge Mann nicht: Die Pickerl seien unversperrt im Kasten gelegen. "Ich habe gewusst, dass sie ungezählt waren. Von daher bin ich davon ausgegangen, dass man mir nicht so schnell auf die Schliche kommt." Das Geschäft boomte bald: "Es hat sich schnell herumgesprochen, dass es bei mir Parkpickerl günstiger gibt. Die Leute haben mir fast die Türe eingerannt", sagte der 27-Jährige.

Der damalige Magistratsmitarbeiter baute sich mehrere Mittelsmänner auf, die ihm die Kundschaft zuführten. Für ein illegales Pickerl mit einjährigem Geltungszeitraum verlangte er 50 Euro, für zwei Jahre 100 Euro. Im rechtmäßigen Ankauf hätten diese 200 bzw. 330 Euro gekostet. Laut Staatsanwaltschaft wurden in der Causa bereits rund 100 Verfahren mit etwa 200 Beschuldigten abgewickelt.

Das Geld wollte der 27-Jährige vor allem für die bevorstehende Hochzeit mit seiner Lebensgefährtin sparen. Zweimal im Monat habe er an Automaten gespielt, "das war damals noch erlaubt". Das Minus betrage aber nicht mehr als 2.000 Euro. "Ich habe jetzt nicht über meinen Verhältnissen gelebt. Natürlich war ich oft essen."

Seine Vorgesetzten beschrieben den Angeklagten als "schlampigen Protokollanten", der viele Fehler gemacht habe. "Ich wäre auf das nie gekommen", sagte eine Magistratsbedienstete. Auch nachdem aufgefallen war, dass Parkpickerl abhandengekommen und strengere Sicherheitsvorkehrungen eingeführt worden waren, machte der 27-Jährige weiter.

Der Senat ging schließlich von einer Schadenssumme von rund 34.000 Euro aus und schloss sich damit der Argumentation des Beschuldigten und seines Verteidigers an. Die Stadt Wien wurde mit ihren mehr als doppelt so hohen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Mildernd waren laut Aigner die Unbescholtenheit des 27-Jährigen, sein reumütiges Geständnis, die vollständige Wiedergutmachung und die lange Verfahrensdauer - die Taten wurden in den Jahren 2010 bis 2012 verübt. Erschwerend wertete das Gericht das Zusammentreffen zweier Verbrechen, den langen Tatzeitraum und die Zahl von rund 300 angeklagten Fakten. Die Milderungsgründe hätten insgesamt stark überwogen, deshalb habe man mit einer zur Gänze bedingten Strafe das Auslangen gefunden.

In Zukunft sollen solche Malversationen übrigens nicht mehr so einfach möglich sein. In den kommenden Tagen - am 1. November - führt die Stadt in den Bezirken Wieden und Margareten im Probelauf Parkpickerln mit Chips ein. Das Pickerl allein nützt dem Autofahrer gar nichts mehr, der Chip wird durch die eingegangene Zahlung aktiviert und das Pickerl erst damit gültig.

(APA )

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