Geldfund: Suche nach Besitzer geht weiter

Das gefundene Geld beim Trocknen
Das gefundene Geld beim TrocknenAPA/POLIZEI WIEN
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Das Wiener Fundservice wird nun selbst Ermittlungen nach dem Besitzer der 130.000 in der Neuen Donau versenkten Euro einleiten.

Im Fall des 130.000-Euro-Bargeldfundes in der Neuen Donau wird nun das Fundservice der Stadt Wien (MA 48) weiter ermitteln. Nach Abschluss der Erhebungen der Wiener Polizei sollte der Betrag am Montag an die Stadt überwiesen werden, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Wenn das Geld und der Akt eingelangt sind, "wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", hieß es bei der MA 48 am Montag.

Laut MA-48-Sprecherin Ulrike Volk sind für das Fundservice drei wesentliche Fragen zu klären: "Ist es ein Fund? Gibt es einen Finder? Gibt es einen potenziellen Besitzer?" Der Geldbetrag muss jedenfalls zuerst auf einem Konto bei der Stadthauptkasse einlangen. "Das Geld ist noch nicht bei uns und der Akt ist noch nicht bei uns", betonte Volk. Die Fundsache wird wie ein "Standardfall" abgewickelt. Geldfunde kommen öfters vor, sehr hohe Summen seien aber "eher selten der Fall".

Verwirrter älterer Herr?

Im Gegensatz zu gleich mehreren potenziellen Besitzern, die sich bei der Polizei gemeldet haben, ging beim Fundservice bisher kein Hinweis zum Eigentümer ein. Sollte sich jemand melden, dann wird die Überprüfung der Angaben eine "kompliziertere Geschichte sein", meinte Volk. Der potenzielle Besitzer muss jedenfalls "glaubhaft machen, dass es sein Geld ist". Die Polizei hat nach eigenen Angaben "derzeit keine Anzeigen" wegen Betrugs gegen Personen erstattet, die sich fälschlich als Besitzer ausgaben.

Nach Medienberichten haben Zeugen einen offenbar verwirrten älteren Herren beobachtet, wie er seine gesamten Ersparnisse im Wasser der Neuen Donau "entsorgt" habe. Die Wiener Polizei ging davon aus, dass jemand die Banknoten rein rechtlich gesehen "verloren" hat und stellte ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit einer möglichen Straftat hinter dem Geldfund ein. In Niederösterreich wurde unterdessen noch ein strafrechtlicher Zusammenhang überprüft.

Fünf Prozent Finderlohn möglich

Als "verloren" werden laut Webseite der MA 48 "in niemandes Gewahrsam stehende Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber aus ihrer Gewalt gekommen sind" betrachtet (beispielsweise eine auf dem Gehsteig liegende Geldbörse). "Vergessen" sind "bewegliche Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber an einem fremden, unter Aufsicht stehenden Ort zurückgelassen worden und dadurch in fremde Gewahrsame gekommen sind (beispielsweise Geldbörse in Verkehrsmitteln oder Lokalitäten)".

Sollte sich der Besitzer melden, dann können die Finder einen privatrechtlichen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Bei verlorenen Sachen beträgt die Höhe des Finderlohns in Österreich zehn Prozent, bei vergessenen Sachen fünf Prozent. Bei einem Wert von über 2000 Euro halbieren sich die Prozentsätze allerdings. Werden Fundsachen nicht innerhalb eines Jahres vom Besitzer beansprucht, dann kann der Finder eine Anwartschaft auf das Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.

>> Link: Fundservice der Stadt Wien

(APA)

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