Drogenprozess endete mit Schuldsprüchen

Vier Männer hatten im Internet Ecstasy und Speed gekauft und weitergegeben.

Wien. Wegen Suchtgifthandels sind vier junge Männer am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu – teilweise bedingten – Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und 14 Monaten verurteilt worden. Sie hatten laut Anklage via Internet vor allem Ecstasy und Speed bezogen und weitergegeben.

Der 25-jährige Erstangeklagte erhielt drei Jahre unbedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Mitangeklagten fassten – rechtskräftig – zwei Jahre unbedingt sowie 18 Monate, davon fünf unbedingt, sowie 14 Monate, davon zwei unbedingt, aus. Unter Anrechnung der U-Haft wurde der Viertangeklagte gestern entlassen. Der Drittbeschuldigte erhielt die Weisung, sich für die Dauer der Probezeit einer ambulanten Therapie zu unterziehen.

„Habe Übersicht verloren“

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten Suchtmittelbezug und -weitergabe in verschiedenen Schweregraden und Zusammensetzungen vor. „Ich habe die Übersicht verloren“, sagte der 25-jährige Erstangeklagte bei seiner Einvernahme. Er hatte auf einer deutschen Internetplattform vor allem Ecstasy und Speed bestellt, die per Post nach Österreich geschickt wurden. Bezahlt wurde mit der Internetwährung Bitcoins.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2015)

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