Lokalverbot: Schadenersatz auch für Freunde

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Symbolbild.(c) Clemens Fabry
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Erstmals bekommen Personen eine Entschädigung, weil ein Club einen Teil einer Gruppe nicht hineinließ.

Wien. Erstmals bekommen Personen Schadenersatz, die von einem Lokal mittelbar diskriminiert wurden. Das entschied das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen, das damit ein Urteil des Bezirksgerichts Josefstadt bestätigte. Zwar war drei Leuten aus einer Gruppe der Einlass in ein Lokal am Wiener Gürtel gewährt worden. Drei ihrer Freunde mussten aber wegen ihres ausländischen Aussehens draußen bleiben.

Die drei Hineingelassenen betraten zwar das Lokal, zumal dort zwei Frauen auf sie warteten. Als die fünf sich beim Lokal über die Diskriminierung der Freunde, die draußen bleiben mussten, beschwerten, mussten auch sie den Club verlassen.

Wegen mittelbarer Diskriminierung bekommt jeder der mittelbar Betroffenen 350 Euro Schadenersatz. Zudem müsse das Lokal den Eintritt (25 Euro) zurückzahlen, sagt Andrea Ludwig, Juristin beim Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Die drei jungen Männer, die das Lokal nicht betreten durften, erhalten je 600 Euro. Das Urteil sei rechtskräftig, betont Ludwig gegenüber der „Presse“. Die Strafen hält sie für „sehr niedrig“.

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet es, Leute bei öffentlich zur Verfügung stehenden Dienstleistungen und Gütern wegen Geschlechts, Familienstands oder Ethnie zu diskriminieren. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2016)

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