Ein Leben im Kampf gegen Porr und Ämter

Ingrid Kunz an dem Ort, wo alles begann. Links der Neubau, dessen Errichtung Teile ihres Hauses (rechts) und ihr Leben zerstörte.
Ingrid Kunz an dem Ort, wo alles begann. Links der Neubau, dessen Errichtung Teile ihres Hauses (rechts) und ihr Leben zerstörte.(c) Clemens Fabry
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Eine Baustelle zerstörte das Leben von Ingrid Kunz. Der Kampf um Gerechtigkeit kostete sie buchstäblich alles. Sie verlor den Wohlstand, ihr Mann bezahlte die Aufregung mit einem tödlichen Herzinfarkt.

Wenn Ingrid Kunz loslegt, dann gibt es kein Halten. Gefragt nach ihrer Lebensgeschichte erzählt sie, ohne merklich Luft zu holen, von der einst preisgekrönten Arbeit des Ingenieurbüros ihres Mannes, Peter, einer Schicksalsnacht im Juni 2006, von unwilligen Baubehörden, allmächtigen Baukonzernen, unzähligen Gutachten, Prozessen, Notverkäufen von Wohnungen und psychischen Belastungen, die letzten Endes, da ist sie sich sicher, einen tödlichen Herzinfarkt verursacht haben.

Es ist ein paar Jahre her, da gehörten ihrer Familie sieben von 20 Wohnungen eines historischen Biedermeier-Ensembles in der Marchettigasse in Wien Mariahilf. Heute muss sie mit einem behaupteten Schaden von einer Million Euro zurechtkommen, weil die übermächtigen Nachbarn anders bauten, als sie eigentlich sollten. Und mit der Realität, dass ihr verbissener Kampf gegen Immobilienentwickler, Baukonzerne und die Verwaltung der Stadt Wien viel gekostet, aber nichts gebracht hat. Denn trotz einer ganzen Reihe von Merkwürdigkeiten ging es in ihrem ganz persönlichen Drama nach der Ansicht von Firmen, Behörden und Gerichten geradezu supersauber zu. Dies ist ihre Geschichte.

Stahlträger ins Fundament. Begonnen hat alles vor bald zehn Jahren, am 29.Juni2006. In der Baugrube des Nachbargrundstückes fuhren schwere Maschinen auf. Boden und Wände zittern. Im Auftrag des Generalunternehmers und Bauführers, der Porr, wurden 14 massive Stahlträger bis zu sieben Meter tief in den Boden getrieben. Eigentlich sollte die Maßnahme die Baugrube und das 200 Jahre alte Biedermeierhaus daneben für die Zeit der Bauarbeiten stützen und sichern. Tatsächlich trieben die Arbeiter Tonnen von Stahl offenbar wenig fachmännisch, weder lotrecht noch auf Eigengrund, nach unten, sondern quer durch das historische Fundament des Nachbargebäudes. Die Folge waren Risse, Setzungen und andere Schäden am alten Gebäude. Noch in der Nacht kam die Feuerwehr, sprach ein Benutzungsverbot für die beschädigten Gebäudeteile aus.

Damals machte Ingrid Kunz in der Öffentlichkeit erstmals auf eine vermutete, von den Verdächtigten jedoch stets bestrittene Zweckgemeinschaft aus Baubranche und Baupolizei aufmerksam. Anstatt die Weiterarbeit zu untersagen, schrieb die MA37 (Baupolizei) Kunz und den anderen Wohnungseigentümern des Hauses unter Androhung von Ersatzhaft vor, die entstandenen Schäden auf eigene Kosten zu beheben.

Die Beamten führten damals als Begründung an, dass jeder Eigentümer selbst für die Standsicherheit seines Gebäudes verantwortlich sei. „Die Presse“ berichtete darüber, die Sendung „Pfusch am Bau“ des TV-Senders ATV besuchte Kunz im Anschluss und strahlte ebenfalls einen Bericht aus. Und auch die Opposition im Gemeinderat kritisierte medienöffentlich das Vorgehen. Helfen musste sich Ingrid Kunz jedoch selbst.

Gemeinsam mit ihrem Mann, Peter, selbst Bauingenieur, hatte sie das Gebäude zu Beginn der 1990er-Jahre genauso schonend wie optisch ansprechend mit hohem finanziellen Aufwand generalsaniert. 1992 wurden sie für diese Arbeit von Magistrat und Wirtschaftskammer gefeiert, mit dem begehrten Stadterneuerungspreis ausgezeichnet. 2010 gab es, da war der Streit mit Rathaus und Baufirmen bereits in vollem Gang, zusätzlich die von der MA22 (Umweltschutz) vergebene Plakette „Naturnahe Grünoase“. War das der beißende Spott der Ämter?

Sozusagen als Speerspitze und Financier der Eigentümergemeinschaft gingen die beiden in die Offensive, bekämpften zunächst den Bescheid der Baupolizei, der ihnen die Sanierung von Schäden auftrug, den andere verursacht hatten. Sie beauftragten Gutachter und Anwälte, um der Behörde zu erklären, dass es nicht sie selbst waren, die Fundament und Feuermauer ihres Hauses zerstört hatten. Allein dafür gaben sie 45.000 Euro aus. Ein Nachbar von damals erinnert sich so an das für ihn unvergessliche Auftreten von Beamten der Baupolizei bei einem Termin vor Ort: „Sie erschienen mit wahrnehmbarer Alkoholfahne und hatten das vorgefertigte Protokoll des Termins mit, obwohl dieser ja gerade erst stattfand. Sie ersuchten uns schließlich, dieses Protokoll zu unterzeichnen.“ Am Ende stellte die Baupolizei fest, dass die Eigentümergemeinschaft des alten Biedermeierhauses – siehe oben – die Standsicherheit ihres Hauses auf eigene Kosten wiederherstellen müsste. Die Verursacher, die Eigentümer Süba und Credo Immobilien einerseits sowie Generalunternehmer und Bauführer Porr, durften weiterarbeiten.

Kunz und Co. verstanden die Welt nicht mehr. Wie konnte es sein, dass ein Organ der Stadt ihnen einen Sanierungsauftrag erteilte, obwohl dafür ein Unternehmen mitverantwortlich war, an dem ebendiese Stadt zum damaligen Zeitpunkt 4,08 Prozent der Anteile hielt? Erst 2015 hat sich Wien übrigens von seinen letzten Anteilen an der Porr getrennt.

Dass diese wirtschaftliche Verquickung auch nur das Geringste mit dem Vorgehen der Behörde gegen die Geschädigten, und nicht gegen die Schädiger, zu tun hat, haben Baukonzern und Stadtverwaltung stets bestritten. Familie Kunz kostete es jedenfalls – siehe oben – eine schöne Stange Geld, bis der bemerkenswerte Bauauftrag der Baupolizei schließlich von der Bauoberbehörde als rechtswidrig aufgehoben wurde. Das übrigens zu einem Zeitpunkt, nachdem die ersten Wohnungen des Neubaus an ihre Eigentümer übergeben worden waren.

Dabei sollte der ganz große Streit, nämlich die Frage nach der Höhe des zu leistenden Schadenersatzes, erst kommen. Ingrid und Peter Kunz rüsteten sich, ließen Anwälte und eine Armada von Gutachtern aufmarschieren, die ausnahmslos alles, von der Rechtslage bis hin zum kleinsten Haarriss dokumentierten, um es vor Gericht schließlich vorlegen zu können. Die finanziellen Mittel dafür brachte die Familie auf, den übrigen Wohnungseigentümern des Hauses entstanden keine Kosten. Vom heutigen Standpunkt aus betrachtet sieht es so aus, als ob die beiden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um ihr gemeinsames Lebenswerk kämpften. Am Ende der Vorbereitungen standen zwei zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz, eine der Wohnungseigentümergemeinschaft und eine der Familie Kunz.

Mitten in den Vorarbeiten schlug das Schicksal jedoch ein weiteres Mal zu. Peter Kunz kam auf einer Rolltreppe zu Sturz und zog sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Er überlebte, benötigte von diesem Zeitpunkt an jedoch Pflege. Zu jener Zeit verlor die Familie auch die Unterstützung ihrer Bank, die jene Kredite fällig stellte, die seinerzeit für die Sanierung des Hauses vergeben worden waren. Da einige Wohnungen wegen der durch die Rammarbeiten entstandenen Schäden jedoch entweder unbewohnbar oder nur zu einem geringen Mietzins zu vermieten waren, konnten Ingrid und Peter Kunz die Raten kaum mehr bedienen. Da auch die Prozessvorbereitungen ein Vermögen gekostet hatten, blieb ihnen nichts anderes übrig, als einen Teil der Wohnungen zu verkaufen. Aufgrund der Schäden war das nur unter dem marktüblichen Preis oder mit Abgabe einer Garantie möglich, dass man für künftige Mängel auch weiterhin hafte.

Als Ingrid Kunz damals glaubte, der Tiefpunkt sei erreicht und es könne nur noch nach oben gehen, irrte sie erneut. Eines Tages, sie waren gerade dabei, ihre unzähligen Unterlagen zu dem Fall zu ordnen, entdeckte ihr Mann den Brief eines Anwalts der Gegner, den man ihm bisher vorenthalten hatte. In dem Papier kündigte der Advokat dem Paar – höflich formuliert – ernsthafte Konsequenzen für den Fall an, dass sie noch einmal, wie für den Bericht der „Presse“, an die Öffentlichkeit gehen würden. Peter Kunz stand auf, ging ins Nebenzimmer und schloss die Tür hinter sich. Er öffnete sie nie wieder. Herzinfarkt.

Der Vergleich. Den folgenden Prozess erlebte er nicht mehr. Seine Witwe warf für sich und die Eigentümergemeinschaft alles ins Gefecht, was noch übrig war. Es ging um eine Million Euro. Die 49.956,80 Euro, die die Schädiger bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig gezahlt hatten, reichten ihr nicht. Doch im Lauf des Verfahrens musste sie erkennen, dass gegen Strategie und Durchhaltevermögen der Gegner kein Kraut gewachsen war. Süba, Credo, Porr und der vom Baukonzern beauftragte Subunternehmer für Rammtechnik erklärten sich nämlich auch gegenseitig den Streit. Die ohnehin schon exorbitant hohen Kosten drohten nun völlig auszuarten. Zudem stellte der Gutachter des Gerichts, der zuvor schon mit Porr an einem Projekt gearbeitet hatte, fest, dass die Stahlträger, die das Fundament des alten Hauses zerstörten, für ebendieses Haus im Sinn der Stabilität sogar ein Vorteil seien.

Mit Karten wie diesen war kein Spiel mehr zu machen. Man verglich sich, aus Sicht von Ingrid Kunz notgedrungen, mit 110.000 Euro. Doch der Streit war nicht zu Ende, ging innerhalb des Hauses weiter. Es stellte sich die Frage, wer das Geld bekommen sollte. Kunz argumentiert, dass sie bisher alle Aufwendungen des Hauses allein bezahlt und daher auch ein Anrecht auf das Geld habe. Teile der Hausgemeinschaft hingegen meinen, dass das Geld in die gemeinschaftliche Teilsanierung fließen müsse, für die nun Angebote vorliegen und die ein Vielfaches der erstrittenen Vergleichssumme ausmachen.

Obwohl Kunz, die Unermüdliche, inzwischen selbst eine Operation am Herzen über sich ergehen lassen musste, ist sie aktuell dabei, ihr Streben nach Gerechtigkeit fortzusetzen. Nachbarn, Freunde, Feinde und Beamte, mit denen sie Kontakt hatte, sagen, dass sie es übertreibe, es ihre eigene Verbissenheit war, die ihr Leben zerstört habe. Das Detail, an das sie sich jetzt klammert, ist jedoch zumindest eine genauere Betrachtung wert.

Die doppelte Fertigstellung. Dass die Baustelle von Credo/Süba/Porr bei der Behörde gleich mit zwei Fertigstellungsanzeigen (2007, 2009) belegt ist, ist nur eine Fußnote. Interessant ist insbesondere, dass in den beigefügten Konstruktionsplänen die eingerammten Träger auf Eigengrund verzeichnet sind. Tatsächlich stecken sie im Fundament des Nachbarhauses. Um das legal durchzuführen, braucht es das Einverständnis der Betroffenen, eine Baugenehmigung und eine Anzeige bei der Baubehörde. Da nichts davon existiert, hätte die Baupolizei schon damals den Bau bis zur Behebung des Mangels einstellen müssen. So sehen es jedenfalls Kunz, ihre Gutachter und – dazu gleich mehr – Juristen der Stadtbaudirektion. Die unbeugsame Frau aus Mariahilf hofft nun darauf, zumindest die Ämter dafür haftbar machen zu können.

Das Finale naht. Einfach wird das nicht. Die Baupolizei steht auf dem Standpunkt, dass eine temporäre Baugrubensicherung mit eingerammten Stahlträgern weder anzeige- noch bewilligungspflichtig sei. Dabei kann von „temporär“ keine Rede sein. Deshalb widerspricht ein Papier der Stadtbaudirektion auch der Darstellung der Baupolizei deutlich. Zitat: „Die dauernde, also nicht nur während der Bauführung bestehende Unterfangung eines Gebäudes auf Nachbargrund ist bewilligungspflichtig und erfordert die Zustimmung der Nachbarn.“ Und weiter: „Sofern Bauführungen unzulässig gesetzt werden, ist diesen seitens der Baubehörde mit behördlichen (Auftrags-)Maßnahmen zu begegnen.“ Es sieht ganz so aus, es gäbe es für Ingrid Kunz noch viel zu tun.

Der Fall

2006 errichten Immobilienentwickler und ein Baukonzern in Wien Mariahilf ein Haus mit Vorsorgewohnungen. Dabei wird das historische Nachbargebäude beschädigt. Anstatt den Bau einzustellen, erteilt die Baupolizei den Geschädigten einen Bauauftrag zur Sanierung. Trotz eines späteren Vergleichs mit den Baufirmen beschäftigt der Fall bis heute Bewohner und Behörden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2016)

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