Die 18-jährige Frau wurde am Dienstag rechtskräftig zu einer Haftstrafe von sechs Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.
Wien. In einem Kindergarten im 20. Wiener Bezirk hat ein am Dienstag rechtskräftig verurteiltes IS-Mitglied als Kinderbetreuerin gearbeitet. Am Mittwoch wurde die Frau gekündigt.
Aufgekommen ist der Fall durch das Gerichtsverfahren der Frau. Fatima, so der Rufname der 18-Jährigen, wurde bereits im Juli 2014 an der rumänisch-bulgarischen Grenze aufgegriffen. Die Tschetschenin, die in Wien lebt, war auf dem Weg nach Syrien, um dort einen IS-Kämpfer zu heiraten. Nach ihrer Festnahme musste sie sich in Wien vor dem Gericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein.
Am Dienstag wurde sie eben rechtskräftig zu einer Haftstrafe von sechs Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Ausschlaggebend für das milde Urteil war die Tatsache, dass die Frau mittlerweile eine eigene Wohnung und Arbeit hatte. Tatsächlich arbeitete die 18-Jährige zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung als Kinderbetreuerin in einem islamischen Kindergarten im 20. Bezirk.
Sie dürfte die Stelle während ihres Verfahrens gefunden haben. Im Jänner gab sie während eines Verhandlungstages vor Gericht an, sich in dem Kindergarten als Betreuerin im Probemonat zu finden. Sie legte weiters einen Dienstzettel des Kindergartens vor. Der Kindergartenbetreiber soll von dem Verfahren nichts gewusst haben.
Vor Schließungen?
Nach dem Urteil machten die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP Druck. „Derartige Personen haben in Kindergartengruppen absolut nichts verloren“, so ÖVP-Wien-Chef Gernot Blümel. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache forderte den Rücktritt der für Kontrollen zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Sie ließ den Kindergarten noch am selben Tag kontrollieren. „Nach der Kontrolle teilte der Betreiber der MA 11 mit, sich von der Mitarbeiterin getrennt zu haben“, hieß es aus dem Büro Wehselys. Gleichzeitig laufen mehrere Verfahren zur Schließung muslimischer Kindergärten. (win)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.03.2016)