Fall Leonie: Eltern bekannten sich "nicht schuldig"

Die Eltern am Freitag vor Gericht
Die Eltern am Freitag vor GerichtAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Eltern des zweijährigen Mädchens, das im Herbst 2014 nach Verbrühungen im SMZ Ost starb, stehen vor Gericht. Der Vater stellt eine angebliche "Strafdusche" in Abrede.

Unter regem Medieninteresse ist am Freitag im Wiener Landesgericht der Prozess um den Tod der kleinen Leonie eröffnet worden. Das Mädchen war im Oktober 2014 wenige Wochen vor dem dritten Geburtstag mit schweren Verbrühungen ins SMZ Ost gekommen. Wie sich nach ihrem Ableben zeigte, das zwei Wochen später infolge eines Multiorganversagens eintrat, hatte der Vater sie mit heißem Wasser abgeduscht.

Der 28-Jährige - ein Call-Center-Angestellter - bekannte sich zum Verhandlungsauftakt ebenso "nicht schuldig im Sinne der Anklage" wie seine mitangeklagte ehemalige Lebensgefährtin. Die Staatsanwältin legte beiden das Quälen und Vernachlässigen Unmündiger zur Last. Der Mann soll Leonie schon seit längerem regelmäßig strafweise kalt abgeduscht haben, wenn diese nicht zu beruhigen war. Auch bei der letztlich zum Tod führenden Dusche handelte es sich laut Anklage um eine Disziplinierungsmaßnahme. Der 28-Jährige hatte in seiner polizeilichen Einvernahme wörtlich zu Protokoll gegeben, er habe das Mädchen "zur Bestrafung nach einem hysterischen Anfall" kalt abduschen wollen, "damit sie wieder zur Besinnung kommt". Weil der Einhandmischer im Bad nicht richtig funktionierte, sei aber versehentlich heißes Wasser herausgeschossen.

Vater wollte Tochter "normal duschen"

Vor Richterin Elisabeth Reich änderte der Mann seine bisherige Verantwortung und erklärte nunmehr, er habe seine Tochter "normal duschen" und anschließend zu Bett bringen wollen. Er habe "bedauerlicherweise den Duschkopf gleich hinten angelegt und den Hahn aufgedreht". Sofort habe Leonie einen "gellenden Schrei" ausgestoßen: "Ich habe sofort abgedreht, als ich gemerkt habe, dass sie schreit." Das Wasser sei "weniger als eine Sekunde aufgedreht gewesen". Er habe sich "total erschreckt" und gefragt, "was da überhaupt passiert ist in dem Moment". Ihm sei klar geworden: "Ich dürfte die Temperatur verwechselt haben."

Der 28-Jährige räumte an, die knapp Dreijährige habe während dieses Vorgangs "wegzukommen versucht, über die Badewanne drüber und raus". Ihr Rücken sei gerötet gewesen: "Ich kann sagen, dass ich nur mehr rot gesehen habe."

Von der Richterin auf seine bisherigen Angaben angesprochen - denen zufolge soll sich Leonie gegen die Bestrafung gesträubt haben, worauf sie der Mann mit einer Hand an der Schulter fixierte, ihr mit der anderen Hand den Duschkopf an den Nacken legte und zwei bis drei Sekunden Wasser über ihren Körper rinnen ließ -, entgegnete der 28-Jährige: "Ich weiß nicht, wie ich auf diese Geschichte gekommen bin."

"Nicht geglaubt, dass es so schlimm ist"

Als sie den lauten Schrei ihrer Tochter vernahm, war die Mutter ins Badezimmer gelaufen. Sie war erst kurz vorher mit ihrem damaligen Lebensgefährten, einem zweiten gemeinsamen, ein paar Monate alten Kind und einem siebenjährigen Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung in die Wohnung in Wien-Floridsdorf gezogen. Leonie habe geweint, ihr Freund sei "völlig aufgelöst" gewesen und habe "Ich habe Scheiße gebaut" gesagt, erinnerte sich die mittlerweile 27-Jährige. Der Rücken des Mädchens habe "ausgeschaut wie nach einem richtigen Sonnenbrand". Mutter und Vater erklärten übereinstimmend, sie hätten "nicht geglaubt, dass es so schlimm ist" und deshalb nicht unverzüglich ein Spital aufgesucht.

Der Vater besorgte stattdessen in einer Nachtapotheke ein kühlendes Spray, Desinfektionsmittel und Verbandszeug. Damit wurde Leonie vorerst versorgt. "Sie hat geweint, aber sie hat sich schnell beruhigt. Sie ist dann noch spielen gegangen", behauptete die Mutter. Und weiter: "Sie hat schon 'Aua' gesagt, aber sie hat dann nicht mehr geweint und geschrien. Sie hat an dem Abend keine Schmerzen mehr gehabt". Für den Vater war die Kleine "am Abend relativ normal". Sie sei "ohne gröbere Schwierigkeiten eingeschlafen". Er sei überzeugt gewesen, das Richtige zu tun: "Wir haben uns entschieden, wir versuchen das zu Hause in den Griff zu bekommen. Ich hab' am Anfang geglaubt, dass wir das mit einem kühlen Spray behandeln können."

(APA)

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