Dealen im öffentlichen Raum wird ein eigenes Delikt. Die Strafe soll bis zu zwei Jahre Haft betragen.
Wien. Eine Novelle zum Suchtmittelgesetz wurde am Montag im parlamentarischen Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP verabschiedet. Wichtigste Neuerung ist die Schaffung eines eigenen Tatbestandes, der Drogenhandel im öffentlichen Raum umfasst. Die Strafe soll bis zu zwei Jahre Haft betragen.
Hintergrund der von der Polizei geforderten Gesetzesänderung: In Wien, etwa bei den Stationen der Linie U 6, hat sich eine offene, ungeniert agierende Drogenszene entwickelt. Diese Situation bringen die Fahnder nicht unter Kontrolle, weil den Dealern eine erst zu Jahresbeginn in Kraft getretene Novelle der Gewerbsmäßigkeit in die Hände spielt. Demnach ist die gewerbsmäßige Begehung einer Straftat an so viele Voraussetzungen geknüpft, dass diese Begehungsform kaum noch nachweisbar ist. Dies hat zur Folge, dass die Polizei Drogenverdächtige kaum mehr in U-Haft nehmen kann.
Indessen ist am Wochenende in Wien-Favoriten (Raxstraße) ein 29-Jähriger im Zuge einer Hausdurchsuchung festgenommen worden. Er hat bereits gestanden, 4,3 Kilogramm Cannabis verkauft zu haben. Dies teilte die Wiener Polizei am Montag mit. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.04.2016)