Studentin getötet: Mordmotiv Eifersucht?

Am 24. Jänner dieses Jahres wurde die US-Studentin Lauren M. in ihrer Wohnung (Bild) getötet.
Am 24. Jänner dieses Jahres wurde die US-Studentin Lauren M. in ihrer Wohnung (Bild) getötet.APA/Herbert P. Oczeret
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Ein 24-jähriger Mann aus Gambia, der illegal nach Österreich eingereist war, muss sich demnächst vor einem Wiener Geschworenengericht verantworten.

Das Verbrechen hatte im Jänner dieses Jahres für Bestürzung gesorgt. Eine 25-jährige Germanistikstudentin aus den USA, die in Wien-Wieden lebte und sich auch als Flüchtlingshelferin betätigte, war tot in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung aufgefunden worden. Sie wurde erstickt. Mittlerweile liegt eine Mordanklage gegen einen 24-jährigen Mann aus Gambia vor, der Ende 2015 – nur eine Woche nach seiner Abschiebung nach Italien – illegal nach Österreich zurückgereist war.

Aus der Anklageschrift (diese liegt der "Presse" vor): "Beim Angeklagten handelt es sich um einen Flüchtling aus Gambia, welcher unter anderem in Deutschland und Italien sowie zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt vor Dezember 2015 in Österreich um die Gewährung von Asyl ansuchte. In weiterer Folge wurde er am 11. 12. 2015 per Flugzeug nach Italien abgeschoben. Ihm gelang es jedoch am 18. 12. 2015 illegal nach Österreich einzureisen."

"Eifersucht, Wut, Empörung"

Als Tatmotiv gilt Eifersucht. Der nunmehrige Beschuldigte Abdou I. hatte die Studentin am 24. Jänner in deren Wohnung schlafend in den Armen eines anderen Flüchtlings, eines erst 15-jährigen Afghanen, vorgefunden. „Es ist (...) davon auszugehen, dass das Erblicken der in den Armen von Mansur N. schlafenden Lauren M. beim Angeklagten Eifersucht bzw. Wut und Empörung ausgelöst hat (...)“. So heißt es nun in der Anklageschrift (Staatsanwältin: Christina Schnabl).

Laut einem Gutachten der Sachverständigen für forensische Molekularbiologie und biologische Spuren, Christina Stein, hatte I. offensichtlich noch Geschlechtsverkehr mit der Frau, darauf deuten sichergestellte Spermaspuren hin. Danach soll er „ihr Gesicht kraftvoll gegen ein Kissen“ gedrückt haben, „wodurch sie erstickte“ (Zitat Anklageschrift).

Laut Verteidigerin Astrid Wagner gibt der Gambier an, zur Tatzeit nicht in Wien gewesen zu sein. Diese Verantwortung stuft die Staatsanwaltschaft Wien als "schlichtweg unmöglich" ein.

Flucht über offene Grenzen

Zum Verhalten des Angeklagten nach der Tat heißt es in der Anklage: "Am 26. 1. 2016 verließ der Angeklagte schlussendlich das österreichische Bundesgebiet auf unbekannte Weise und setzte sich vermutlich nach Italien ab. Am 4. 2. 2016 stellte der sich mittlerweile in der Schweiz befindliche Angeklagte einen Asylantrag im Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen, wo er aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werden konnte."

Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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