Wiener U-Bahn: Stadt-Rechnungshof für Zugangskontrollen

Archivbild: Derzeit benötigt man kein Ticket um in eine Wiener U-Bahnstation zu kommen
Archivbild: Derzeit benötigt man kein Ticket um in eine Wiener U-Bahnstation zu kommenClemens Fabry / Die Presse
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Der Stadt-Rechnungshof schlägt die Prüfung eines "geschlossenen Systems" vor, in dem man U-Bahnstationen nur mit Fahrschein betreten kann. Die Wiener Linien sehen das kritisch.

Der Wiener Stadtrechnungshof hat das System der Fahrscheinkontrollen der Wiener Linien und die Gebühren fürs Schwarzfahren unter die Lupe genommen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Prüfbericht empfiehlt er den Wiener Linien, die Einführung von Zugangssperren zu den U-Bahnen zu prüfen. Bei den Wiener Linien steht man dem jedoch kritisch gegenüber.

Der Stadtrechnungshof regt in dem Bericht an, Berechnungen über die Wirtschaftlichkeit von baulichen Maßnahmen zur Errichtung eines "geschlossenen Betriebssystems" wie es etwa in New York oder London der Fall ist, anzustellen. In einer Stellungnahme argumentieren die Wiener Linien aber, dass die Errichtung von Sperren in vielen Stationen (z.B. bei den Otto Wagner-Stationen auf den Linien U4 und U6) aufgrund der Enge oft baulich nicht möglich ist und die Barrierefreiheit dadurch gefährdet würde. Außerdem zeigten Erfahrungen aus andere Städten, dass trotzdem nicht auf Kontrollpersonal verzichtet werden könne.

Die Mehrgebühren, die Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel zahlen müssen, wenn sie beim Schwarzfahren erwischt werden, stiegen im Prüfungszeitraum von 70 Euro (2009) auf 103 Euro (seit 2013) an. Damit liegt Wien im europäischen Vergleich im Mittelfeld: In anderen europäischen Großstädten bewegten sich die Gebühren im Jahr 2012 zwischen 38 Euro (Amsterdam) und 200 Euro (Brüssel).

"Barzahlerbonus"

Um den Bearbeitungsaufwand zu senken, empfiehlt der Stadtrechnungshof, durch einen "Barzahlerbonus" den Anreiz, sofort anstatt per Erlagschein zu bezahlen, zu erhöhen. Wer derzeit bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrschein hat, zahlt 103 Euro - egal ob bar oder mittels Erlagschein innerhalb von drei Tagen. Empfohlen wird außerdem, die Bezahlung mit Bankomatkarte zu ermöglichen, um den Kontrollablauf zu beschleunigen und "allfälliges Konfliktpotenzial zu reduzieren, das bei der Begleitung von Fahrgästen zur Bargeldbehebung besteht".

Rund zwölf Prozent der erwischten Schwarzfahrer bezahlten im Zeitraum zwischen 2009 und 2013 bar, 39 Prozent innerhalb der vorgegeben Frist per Erlagschein oder beim Kundendienst. Knapp die Hälfte der Forderungen mussten eingemahnt werden, 17 Prozent blieben uneinbringlich.

Mehr Personalkosten als Einnahmen

Die Einnahmen aus den Mehrgebühren betrugen im Prüfungszeitraum 2009 bis 2013 durchschnittlich 7,95 Mio. Euro pro Jahr. Die jährlichen Personalkosten für die Mehrgebührenabwicklung beliefen sich auf 8,64 Mio. Euro - womit sie die Einnahmen um rund 0,68 Mio. Euro überstiegen. Aufgrund des offenen Betriebssystems und wegen ihrer Präventivwirkung seien die Fahrscheinkontrollen aber "unerlässlich", betont der Stadtrechnungshof.

Weitaus effektiver als die Linienkontrollen, bei denen einzelne Kontrolleure in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, sind die Schwerpunktkontrollen großer Teams bei den Ausgängen der Stationen. Angeregt wird daher, die Schwerpunktkontrollen in den U-Bahn-Stationen auszuweiten.

(APA)

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