Zehn Monate Haft für Sprayer Puber

Der Angeklagte (Mitte) mit seinem Anwalt Nikolaus Rast.
Der Angeklagte (Mitte) mit seinem Anwalt Nikolaus Rast. (c) APA
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Der wienbekannte Sprayer ist unter anderem wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Der als Sprayer "Puber" bekannte Schweizer Renato S. ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht erneut verurteilt worden - und zwar zu 10 Monaten Haft unbedingt. Diesmal ging es allerdings nicht wie 2014 um Sachbeschädigung, sondern unter anderem um versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Renato S. war gemeinsam mit einem weiterem Mann, einem deutschen Staatsbürger, Mitte April in Wien-Margareten beim versuchten Diebstahl von Fahrrädern erwischt worden. Der amtsbekannte Sprayer hatte sich der Festnahme wie berichtet heftig widersetzt und zudem einen Polizisten am Daumen verletzt - weswegen er wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt wurde.

Pfefferspray trotz Waffenverbots

Zudem wurde er auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt - Puber hatte ein Pfefferspray bei sich, obwohl gegen ihn ein aufrechtes Waffenverbot besteht, zudem wurde bei ihm auch ein Butterflymesser gefunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vom versuchten Diebstahl des Fahrrads wurden Renato S. und der zweite Verdächtige am Dienstag "im Zweifel" freigesprochen. Vor Gericht bestritten Puber und ein Mitangeklagter vehement, in den Nachtstunden des 12. Aprils das Fahrrad gestohlen zu haben. Das Rad sei vielmehr Eigentum des Sprayers gewesen. Nachdem sie die Nacht zuvor durchgetrunken hatten, stellte Puber es in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten in Wien-Margareten ab. "Ich hatte keine Lust mehr, es zu schieben. Wir waren wirklich sehr breit."

"Das ging von null auf hundert"

Den Tag danach verbrachten die beiden ihren Angaben zufolge verkatert in der Wohnung. Gegen 2.45 Uhr beschlossen sie schließlich, sich auf die Suche nach dem Rad zu machen. Da der Schlüssel verloren gegangen war, nahmen sie vorsorglich einen Bolzenschneider mit. Die Uhrzeit war für die ehemaligen Securitys nicht ungewöhnlich: "Wir sind nachtaktive Menschen".

Der Mitangeklagte versuchte nach eigenen Angaben zuerst, das Schloss bei einem falschen Rad aufzubrechen, wurde von Puber aber rechtzeitig gestoppt. Schließlich fanden sie Rad des Sprayers und brachen es auf. Zum Pech der beiden fand zeitgleich eine Schwerpunktaktion der Polizei gegen Fahrraddiebstähle statt. Die Beamten legten das Verhalten der in schwarz gekleideten Männer samt Bolzenschneider als kriminell aus: nach einer kurzen Observation folgte von Zivil-Beamten ein Zugriff.

"Das ging von null auf hundert. Die stürmten aus den Autos und ich hatte plötzlich Pistolen vor meinem Gesicht - als hätte ich gerade eine Bank überfallen", sagte Puber. Auch der Mitangeklagte konnte die Situation zuerst nicht richtig einordnen: "Ich wusste nicht, ob das Tschetschenen sind, die uns von der Arbeit kennen und uns ein Messer reinrammen wollen", sagte er. Bei der Festnahme setzte sich Renato S. den Polizisten zufolge heftig zu Wehr und verletzte einen Beamten mit einem Tritt am Gelenk des Daumens der rechten Hand. "Ich wollte wirklich niemanden verletzten, das waren instinktive Schutzbewegungen", widersprach der Sprayer.

Bereits 2014 verurteilt

Richterin Elisabeth Reich räumte der "guten Gesichte" rund um das gestohlene Fahrrad zumindest ein, wahr sein zu können. Schließlich handelte es sich um ein "nicht sehr schönes" Gefährt mit einem Wert von rund 50 Euro.

Im Juli 2014 war Puber wegen Sachbeschädigung bereits zu 14 Monaten Haft verurteilt worden, 10 Monate davon bedingt. Während dieser noch offenen Probezeit ist er nun also wieder straffällig geworden. 

(APA/red./m.s.)

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