Die nächste Verurteilung: Sprayer Puber muss in Haft

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Der Schweizer Graffiti-Aktivist Renato S. wollte sich seiner Festnahme gewaltsam entziehen.

Wien. Ihn selbst kennt man wohl eher nicht. Es sei denn, man beschäftigt sich mit der Sprayer- oder Graffitiszene. Aber seinen berüchtigten Schriftzug, auf viele Wände, Fassaden und Türen Wiens gesprayt, könnte man sehr wohl schon gesehen haben: Puber.

Am Dienstag stand der Urheber dieser Signatur, der in Zürich geborene Renato S. (31) erneut in Wien vor Gericht. Und wurde auch erneut verurteilt. Die Strafe: zehn Monate Gefängnis. Der Schweizer mit brasilianischen Wurzeln nahm sein Urteil an. Rechtskräftig ist dieses allerdings noch nicht.

Die Vorwürfe, die S. (er ist in U-Haft) diesmal gemacht wurden, hatten wohlgemerkt nichts mit nächtlichen Spray-Aktionen zu tun. Es ging, ganz profan, um (versuchten) Fahrraddiebstahl. Mit dem aus dem deutschen Münster stammenden W. (30) soll S. in der Nacht auf den 12. April dieses Jahres ein Fahrradschloss aufgebrochen haben. Einen zweiten Fahrraddiebstahl sollen die beiden versucht haben.

„Stimmt nicht“, sagen beide. Bei ersterem Rad – übrigens nach übereinstimmenden Angaben ein ziemlich hässliches Exemplar – habe es sich um das Rad des Sprayers gehandelt. S. (verteidigt von Nikolaus Rast) und W. erzählten Richterin Elisabeth Reich vom Straflandesgericht Wien, sie hätten beide am Tag davor reichlich alkoholische Getränke zu sich genommen. „Wir waren wirklich sehr breit“, wie es S. ausdrückte. Daher hätten sie erstens den Fahrradschlüssel verloren und zweitens den Standort des Fahrrads vergessen. Also seien sie spätnachts in Wien-Margareten mit einem Bolzenschneider unterwegs gewesen, um das eigene Rad zu finden und dessen Schloss zu knacken.

„Eine gute Geschichte“, fand nun die Richterin. Und da sich kein mögliches Diebstahlopfer gemeldet habe, könne ebendiese Version stimmen. Also ergingen für S. und W. Freisprüche in Sachen Diebstahl. Auch vom Vorwurf des versuchten Diebstahls wurden sie freigesprochen. Dieser Anklagepunkt bezog sich auf ein zweites Fahrrad. Dazu meinten die beiden: W. hätte zuerst das Schloss dieses anderen Rades knacken wollen, sei aber von S. darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sich um das falsche Objekt handle. Was nach der „Fahrrad-Geschichte“ kam, trug S. aber eine neue Verurteilung ein. Und das, obwohl die ihm gesetzte Bewährungsfrist nach seiner im Juli 2014 ergangenen Verurteilung noch offen ist. Damals bekam S. – er arbeitete vor einiger Zeit tatsächlich bei einer Sicherheitsfirma – eine Haftstrafe von 14 Monaten (davon zehn Monate auf Bewährung). Es ging um Sachbeschädigung durch die Puber-Schriftzüge.

„Als wäre ich ein Bankräuber“

Die neue Strafe, also die zehn Monate Haft, bekam er wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Wegen schwerer Körperverletzung. Und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

S. und W. waren beim Aufbrechen des Radschlosses von der Polizei erwischt worden. S. widersetzte sich der Festnahme. „Ich hatte plötzlich Pistolen vor meinem Gesicht, als hätte ich eine Bank überfallen“, sagte er nun. Daher habe er instinktiv passiven Widerstand geleistet. Einer der Polizisten sprach von „gezielten Tritten“. Der Inspektor erlitt eine Prellung an der Hand.

Zum Bruch des Waffengesetzes: Bei S. wurden trotz eines gegen ihn verhängten Waffenverbots ein Pfefferspray und ein Butterfly-Messer gefunden.

AUF EINEN BLICK

Sprayer verurteilt. Der Schweizer Graffiti-Aktivist Renato S. (31, Bild) wurde am Dienstag erneut in Wien verurteilt. Diesmal ging es aber nicht um Sachbeschädigung – S. sprühte zuletzt vielfach den Schriftzug „Puber“ auf Hauswände –, sondern um versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und Bruch des Waffengesetzes. S. bekam zehn Monate Haft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2016)

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