Vergewaltigung: Fünf Jahre Haft für Wiener Judotrainer

Der 48-Jährige war in einer Wiener Volksschule beschäftigt und vergewaltigte laut Urteil zwei unmündige Mädchen.

Ein ehemaliger Judotrainer, der an einer Wiener Volksschule beschäftigt war, ist am Montag im Straflandesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Den rechtskräftigen Feststellungen zufolge hat der 48-Jährige zwei seiner Schülerinnen vergewaltigt und ein drittes Mädchen sexuell missbraucht. Die Opfer waren zehn bzw. elf Jahre alt.

Erstmals war der 48-Jährige im Dezember 2011 vor Gericht gestanden, nachdem er eine damals Elfjährige deren Angaben zufolge mit Schlafmitteln betäubt und vergewaltigt haben soll. Er wurde dafür zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Nachdem er vorzeitig bedingt aus dem Gefängnis entlassen wurde, meldeten sich zwei weitere Mädchen, die ebenfalls von massiven Übergriffen berichteten, die sich bereits in den Jahren 2008 und 2009 ereignet hatten. Der Judotrainer wanderte daraufhin am 7. Jänner 2016 in U-Haft.

Verurteilter hat bereits Therapie hinter sich

In der Verhandlung am heutigen Montag war der Angeklagte zu den beiden länger zurückliegenden Fällen geständig. "Ich bin schuldig. Ich bereue es sehr", gab der Mann zu Protokoll, der zuletzt in der Gastronomie gearbeitet hatte. Er habe im Gefängnis eine Therapie gegen seine sexuellen Neigungen absolviert und wäre - hätte diese keinen Erfolg gehabt - nicht auf freien Fuß gekommen: "Ich verspreche Ihnen, dass diese Fälle nicht mehr vorkommen." Der Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) verhängte schließlich unter Bedachtnahme auf das Ersturteil eine Zusatzstrafe von 18 Monaten, so dass im Gesamten fünf Jahre zu verbüßen sind.

Vertrauensverhältnis zu Eltern aufgebaut

Im Verfahren wurden auch Details zum Vorgehen des Mannes bekannt: Die Wiener Volksschule setzte den Judotrainer im Sportunterricht sein, um den Buben und Mädchen etwas Besonderes zu bieten. Der 48-Jährige dürfte eine sehr gewinnende Art gehabt haben - nicht nur die Kinder, auch etliche Eltern waren von dem Mann äußerst angetan. Mit einigen von ihnen freundete er sich sogar an, es entwickelte sich ein Vertrauensverhältnis.

"Er war eigentlich sehr nett zu uns", schilderte eine mittlerweile 17-Jährige, die mit ihrer Anzeige und ihren Angaben vor der Polizei dafür sorgte, dass der Mann zu Jahresbeginn wieder in U-Haft genommen wurde. Er habe sie zum Schwimmen mitgenommen, zum Training Süßigkeiten und Stofftiere mitgebracht. Allerdings soll es schon beim Trainieren zu Berührungen gekommen sein, die die damals Zehnjährige als übergriffig empfand, wie sie in ihrer kontradiktorischen Einvernahme darlegte, die auf DVD aufgezeichnet und nun in der Verhandlung abgespielt wurde. Der Jugendlichen blieb damit ein Gerichtsauftritt als Zeugin erspart.

Eltern gestatteten Besuche beim Trainer

Eines Tages gestatteten die Eltern der Zehnjährigen, bei ihrem Trainer zu übernachten. Dabei kam es zu der inkriminierten Vergewaltigung. "Ich habe mich nicht gewehrt und alles über mich ergehen lassen," bemerkte dazu die 17-Jährige.

Ein weiteres im Tatzeitraum zehnjähriges Mädchen durfte mit elterlichem Einverständnis den Judotrainer daheim besuchen. Er ließ sie in seinem Wohnzimmer mit dem Computer spielen und forderte sie schließlich auf, sich auf seinen Schoß setzen. Darauf verging er sich an der Schülerin, die ebenfalls starr vor Schreck war und sich nicht zu Wehr setzte. Auf diese Betroffene war die Polizei im Zuge von Ermittlungen gekommen, die nach der Inhaftierung des 48-Jährigen eingeleitet wurden. Dabei wurden ehemalige Schülerinnen des Judotrainers kontaktiert und auf allfällige Vorkommnisse befragt. Auch dieses inzwischen 17 Jahre alte Mädchen gab an, bereits beim Training belästigt worden zu sein. Der Trainer habe ihr zielgerichtet unter die Kampfkleidung gefasst, behauptete sie.

"Habe keinen Kontakt zu Kindern mehr"

"Ich habe gelernt. Ich habe keinen Kontakt zu jungen Kindern mehr", versicherte der Angeklagte abschließend. Mit der über ihn verhängten Strafe war er ebenso einverstanden wie die Staatsanwältin.

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