Gagen gegen das Gesetz

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Themenbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Gehälter der Gesiba-Vorstände sind mindestens doppelt so hoch wie gesetzlich vorgesehen. Der gemeinnützige Bauträger ist im Besitz der Stadt Wien.

Eine Gehaltsobergrenze besagt, wie viel jemand pro Jahr maximal verdienen darf. Für manche Vorstände von Wohnbaugenossenschaften ist diese Grenze aber offenbar ein durchaus dehnbarer Mittelwert. Das scheint auch dann so zu sein, wenn sie im Besitz der öffentlichen Hand sind – die Gesiba gehört zu 99,97 Prozent der Stadt Wien. Der „Presse am Sonntag“ liegt das Protokoll zur Hauptversammlung 2015 vor, auf der die Jahresbilanz besprochen wurde. Als Kosten der Organe wurden für das Jahr 1.511.626,82 Euro angegeben. Zieht man davon die Kosten für ehemalige Mitglieder und deren Hinterbliebene (453.601,22 Euro) und die Aufsichtsratsmitglieder (69.260 Euro) ab, bleiben 988.765,60 Euro. Darin enthalten sind üblicherweise noch Sitzungsspesen – aber vor allem die Gehälter der Vorstände. Demnach würden die Gehälter der beiden Gesiba-Chefs, Ewald Kirschner und Klaus Baringer, weit jenseits der 450.000 Euro liegen.

Die Gehälter für Vorstände von gemeinnützigen Wohnbauträgern sind gesetzlich geregelt und an das Bundesbeamtengehaltsschema angelehnt. Der Endbruttobezug ist gleich wie jener der Beamten Klasse 9 – das wäre etwa ein Sektionsleiter. 2014 waren das laut Tariftabelle exakt 10.003,5 Euro pro Monat. Somit ergibt sich ein Jahresbezug von rund 140.000 Euro. Ein höheres Gehalt ist nur in einem Ausnahmefall vorgesehen: nämlich dann, wenn Vorstände zwei oder mehrere Genossenschaften betreuen und dadurch eine besonders hohe Arbeitsbelastung entsteht. In diesem Fall ist ein 50-prozentiger Zuschlag zulässig.

Tatsächlich ist Ewald Kirschner auch Vorstand der Gemeinnützigen Wohnungs AG Wohnpark Alt-Erlaa sowie Geschäftsführer dreier Wohnbauträger, die alle der Stadt Wien und Gesiba gehören. Der zweite Vorstand, Klaus Baringer, hat dieselben Nebenjobs bei den gleichen Unternehmen und ist auch noch zweifacher Geschäftsführer der Gasometer Mall – nämlich sowohl der Beteiligungs- als auch der Betriebsgesellschaft.


Geheimes Rechtsgutachten. Mit einem gerechtfertigten Zuschlag würde sich das Jahresgehalt also höchstens auf 210.000 Euro belaufen – und nicht auf mindestens 450.000 Euro. Auf Nachfrage der „Presse am Sonntag“ bei der Gesiba heißt es: „Die von Ihnen angesprochene Position ,Kosten der Organe‘ setzt sich anders als von Ihnen geglaubt zusammen und die Vorstandsgehälter sind niedriger als vermutet.“ Weiters liege ein Rechtsgutachten vor, welches bestätigt, dass die Bezüge rechtmäßig seien. „Die Presse am Sonntag“ bat daraufhin mehrmals, den angeblichen Irrtum aufzuklären und Gehälter wie Rechtsgutachten offenzulegen. Es kam keine Antwort mehr.

Wegen überzogener Vorstandsgehälter ist zuletzt der scheidende Sozialbau-Chef, Herbert Ludl, aufgefallen. Wie „Die Presse“ berichtete, lagen auch seine Bezüge im Jahr 2014 deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze. Ludl war bis vor Kurzem auch im Vorstand des Dachverbands der gemeinnützigen Bauträger, im Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV).

Vorstandsobmann ist Gewog-Chef Karl Wurm. Wie „Die Presse“ berichtete, hatte dieser mehrere Wohnungen als Privatperson – von sich selbst – als Gewog-Vorstand – gekauft. Und das teilweise für weniger Geld, als geförderte Wohnungen im selben Haus verkauft wurden. Seine Immobilien standen zum Teil über Jahre leer.

Rechenbeispiele.Ludl geht nun in Pension. Sein Nachfolger im GBV ist Gesiba-Chef Kirschner. Auch dort beschäftigt man sich mit dem Thema Gehälter. Derzeit verteilt der Verband an Vorstände Rechenbeispiele, wie diese ihr Gehalt trotz gesetzlicher Obergrenze aufbessern könnten. Da wird etwa vorgeschlagen, Überstundenpauschalen oder sogenannte Verwendungszulagen noch dazuzurechnen.

Dafür muss man aber den Sinn der Verwendungszulage (auch Funktionszulage genannt) verstehen: Historisch gesehen können Beamte hohe Gehaltsklassen nur erreichen, wenn sie gewisse Bildungsabschlüsse oder akademische Titel haben. Weil in der Praxis aber auch jene, die das nicht vorweisen können, Aufgaben einer höheren Dienstklasse übernehmen, wurde diese Zulage als Ausgleich erfunden. Keine Zulage ist vorgesehen für jene, die bereits in der höchsten Dienstklasse sind. Genau dort liegen allerdings die Gehälter der Vorstände – die dementsprechend keinen Anspruch auf diese Zulagen haben. Zu den Überstunden heißt es im für Beamte zuständigen Staatssekretariat von Muna Duzdar (SPÖ): „In den höchsten drei Funktionsgruppen (7–9) sind Überstunden im Fixbezug abgegolten.“

Auch in einer Beantwortung einer FPÖ-Anfrage vom März 2016 sagte der zuständige Wohnbaustadtrat, Michael Ludwig (SPÖ): „Selbstverständlich dürfen durch die Gewährung von Überstundenpauschalen die Höchstgrenzen der Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern nicht überschritten werden.“ Angesprochen auf die dennoch immer wieder erhöhten Vorstandsgagen, sagt Ludwig: „Die Revisoren haben keine Mängel festgestellt.“ Allein, der GBV ist gleichzeitig Revisionsverband und kontrolliert sich somit quasi selbst. Der Verband bestellt die Revisoren, die wirtschaftlich von ihm abhängig sind. Weiters meint Ludwig, dass die Gagen der Vorstände in keinem Verhältnis zu den deutlich höheren von gewerblichen Bauträgern stünden. „Die Frage ist, ob es sinnvoll ist, Einkommen gesetzlich festzulegen, oder ob diese nicht dem Markt unterworfen sein sollen.“

Die Neos kritisieren die roten gemeinnützigen Wohnbauträger immer wieder. Neos-Wien-Chefin Beate Meinl-Reisinger sagt zur „Presse am Sonntag“: „Hier wird der Begriff Gemeinnützigkeit ad absurdum geführt. Mit Obergrenzen nimmt es die SPÖ anscheinend nicht so genau.“ Überhöhte Gehälter werden durch situationselastische Rechtsgutachten gedeckt. „Draufzahlen tun die Mieter.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2016)

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