Wiener Stadthallenbad: Burkiniträgerin musste Becken verlassen

Archivbild: Das Wiener Stadthallenbad
Archivbild: Das Wiener StadthallenbadAPA/HERBERT NEUBAUER
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Laut der Sportstätte war der Burkini aus Baumwolle und habe somit nicht den Hygienevorschriften entsprochen. Die Muslimin bestreitet dies.

Im Wiener Stadthallenbad ist eine Burkiniträgerin des Schwimmbeckens verwiesen worden. Das berichtete der "Kurier" am Freitag. Die Wiener Sportstätten, die das Bad betreiben, bestätigten der Zeitung den Vorfall, argumentieren aber mit der Materialbeschaffenheit des muslimischen Badeanzugs im gegenständlichen Fall. Denn prinzipiell seien Burkinis erlaubt, sie müssten lediglich den Hygienevorschriften entsprechen.

Die betroffene Frau war beim Schwimmen vom Badpersonal an den Beckenrand geholt und darüber informiert worden, dass sie so nicht im Wasser bleiben könne, erzählte sie dem "Kurier". Sportstätten-Sprecher Manfred Faly versicherte, dass diese Entscheidung allerdings nichts mit Diskriminierung zu tun habe. "Burkinis gehen prinzipiell in Ordnung - solange sie den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen", wird er zitiert. Das Material der Badebekleidung müsse wasserabweisend und schnell trocknend sein. In diesem Fall sei der Burkini aber aus Baumwolle gewesen, was gemäß der Badeordnung verboten sei.

Die Muslimin bestreitet indes, dass sie Baumwolle getragen habe. Ihr Burkini sei aus Badeanzugstoff gewesen.

>> Bericht im "Kurier"

(APA)

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