Wiener Anrainerparkplätze beschäftigen Höchstgericht

Archivbild: Anrainer-Parkplätze im 6. Wiener Bezirk
Archivbild: Anrainer-Parkplätze im 6. Wiener BezirkDie Presse
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Der Verfassungsgerichtshof prüft in seiner Herbst-Session unter anderem, ob Anrainerparkplätze in Wien gesetzeswidrig sind.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob Anrainerparkplätze in Wien gesetzeswidrig sind. Beraten wird darüber in der am Donnerstag startenden Herbst-Session (bis 15. Oktober). Dem ÖAMTC sind die Anrainerparkplätze ein Dorn im Auge - sieht er sie doch als Beweis dafür, dass man mit der Parkraumsituation in Wien nicht zurande kommt.

Mit den für Anrainer reservierten Stellplätzen habe man zu wenig Platz für andere Autofahrer, kritisiert der Verkehrsklub seit langem. Deshalb hat der ÖAMTC einige Antragsteller beim Gang zum VfGH unterstützt. In der Herbst-Session geht es um Anträge zu den Bezirken Innere Stadt und Josefstadt. Die dortigen Anrainerparkplätze seien gesetzeswidrig, argumentieren die Antragsteller, weil es sich um eine unzulässige, sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung der Wohnbevölkerung handle.

"Maßvolle Lösungen für Anrainer" gefordert

Der ÖAMTC hat grundsätzlich nichts gegen Anrainerparkplätze, aber gegen die von der Stadt Wien behauptete nötige Verknüpfung mit Kurzparkzonen. Damit diese Frage geklärt wird, hat der Verkehrsclub einen Betroffenen beim Antrag an den VfGH unterstützt. "Maßvolle Lösungen für Anrainer ohne dass andere Verkehrsteilnehmer unnötig ausgeschlossen werden" seien geboten, sagt Jurist Nikolaus Authried.

Aus Sicht des ÖAMTC ist eine Kurzparkzone nicht Voraussetzung für Anrainerparkplätze. Sie könnten auch an anderen Stellen verordnet werden. In einem eingeholten Gutachten werde diese Rechtsmeinung bestätigt, erläuterte Authried am Mittwoch. Außerdem missfällt dem ÖAMTC, dass Anrainerparkplätze rund um die Uhr sieben Tage die Woche nur für Anrainer zur Verfügung stehen - "andere dürfen dort noch nicht einmal halten". Insgesamt plädiert der Verkehrsclub für ein flexibles Modell der Parkraumbewirtschaftung - mit längeren Parkmöglichkeiten abseits der Zentren und am "Parkdruck vor Ort" orientierten Preisen.

Kärntner Jagdgesetz, Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente

Einen neuen Anlauf nehmen die Verfassungsrichter für die im Juni wegen der Wahlanfechtung verschobenen Causen Verbot eines Jagdverbotes und Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente bei dm.

Am gibt es die öffentliche Verhandlung zum Kärntner Jagdgesetz. Der VfGH hat im Jänner amtswegig eine Gesetzesprüfung eingeleitet - nach einer Beschwerde eines Kärntner Waldbesitzer gegen die Pflicht, auf seinem Grundstück die Jagd zu erlauben. Diese ausnahmslose "Duldungspflicht" scheine ein Eingriff in das Eigentumsrecht mit "besonderer Intensität", konstatierte der VfGH im Prüfbeschluss. Das Verbot, am eigenen Grundstück die Jagd zu verbieten, gilt auch in anderen Bundesländern.

Ebenfalls nachgeholt wird die Beratung über die Beschwerde der Drogeriemarktkette dm gegen das Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für den sogenannten Apothekenvorbehalt, also liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, argumentiert dm.

(APA)

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