Wahlanfechtung? Neos "noch in Phase der Meinungsbildung"

''Was ist das für 1 Schlamperei'' plakatieren die Neos in der Leopoldstadt
''Was ist das für 1 Schlamperei'' plakatieren die Neos in der LeopoldstadtSplechtna / Die Presse
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Bisher ist nach der Leopoldstadt-Wahl nur eine VfGH-Anrufung durch die EU-Austrittspartei fix. Die Angelobung der neuen grünen Bezirksvorsteherin wird jedenfalls nicht verschoben.

Ob auch die Neos - so wie die EU-Austrittspartei - die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt beim Verfassungsgerichtshof anfechten werden, ist noch offen. "Wir sind noch in der Phase der Meinungsbildung", betonte ein Sprecher am Mittwoch. Am gestrigen Dienstag hatten die Rathaus-Pinken im Rahmen eines Bürgerforums über die Causa diskutiert.

Im Fokus standen dabei die schadhaften Wahlkarten. Neos-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger kritisierte die Stadt dafür, dass man in eine Wahl gegangen sei, obwohl man gewusst habe, dass es hier Probleme gebe. Der neuerliche Urnengang im zweiten Bezirk war anders als die Reprise der Hofburg-Stichwahl nicht verschoben worden, man entschied sich für einen Austausch der Karten.

Neos haben noch Zeit

Die Frist für eine Anfechtung beträgt vier Wochen. Sie begann mit dem Beschluss des Ergebnisses in der Stadtwahlbehörde am Montag. Die EU-Austrittspartei hat die Entscheidung, den VfGH zu befassen, hingegen bereits getroffen, wie Obmann Robert Marschall schon angekündigt hat.

Für die politische Arbeit im Bezirk dürfte die neuerliche Anfechtung zumindest vorerst keine Auswirkungen haben. Die künftige Bezirksvorsteherin Uschi Lichtenegger (Grüne) soll jedenfalls ihr Amt antreten. An eine Verschiebung der Angelobung bis zu einer Entscheidung des Höchstgerichtes sei nicht gedacht, versicherte eine Sprecherin der Grünen. Nach einem Jahr Wahlkampf müsse nun wieder gearbeitet werden.

Zeitplan unklar

Bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Bezirksvertretung in der Leopoldstadt werden noch einige Wochen vergehen. Wann der VfGH sich wieder mit der Leopoldstadt beschäftigen wird, ist hingegen noch völlig offen. Laut einem Sprecher ist es noch nicht möglich abzuschätzen, wie lange ein Verfahren dauern würde - da ja auch noch keine Anfechtung tatsächlich vorliegt. Die Entscheidung zur Neudurchführung der Wahl vom Oktober 2015 war im vergangenen Juni verkündet worden.

(APA)

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