Wie Städte Bauaufträge vergeben

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Symbolbild Baustelle(c) Teresa Zötl
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Die oberste Prüfbehörde stellte fest, dass kaum eine Vergabe mit Ausschreibung mängelfrei ist. Dabei sei mit Wettbewerb für Kommunen viel Geld zu sparen.

Wien. Aufmerksamen Bürgern entgeht so etwas nicht: Bei Bauvorhaben in der eigenen Gemeinde, der eigenen Stadt, sind stets die Firmenwagen der immer gleichen Unternehmen zu sehen. Zufall? Mangel mit System? Oder ganz normaler Vorgang, weil in der Region schlichtweg keine konkurrierenden Handwerksbetriebe ansässig sind?

Der Rechnungshof wollte der Sache auf den Grund gehen und untersuchte die Vergabepraxis von Bauaufträgen österreichischer Bezirksstädte. Exemplarisch wurden hierfür die Bücher von Bruck an der Mur (Steiermark), Gmunden (Oberösterreich) und Hollabrunn (Niederösterreich) untersucht. Die Quintessenz des Berichts lautet: Das für Gemeinden erzielbare Sparpotenzial durch die Förderung des Wettbewerbs zwischen Anbietern ist noch lang nicht gehoben.

Eingang in den Bericht fanden alle Bauvorhaben, die die genannten Städte (und deren Unternehmungen im unmittelbaren Einflussbereich) im Zeitraum 2009 bis 2014 von privaten Firmen durchführen ließen. Dabei stellte sich heraus, dass von 879 vergebenen Aufträgen nur 17 öffentlich bekannt gemacht wurden. Oder anders formuliert: In 98 Prozent aller Fälle trafen die Städte entweder eine Vorauswahl darüber, welche Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen wurden, oder vergaben direkt.

Insgesamt summiert sich der Auftragswert der untersuchten Aufträge auf 45,6 Millionen Euro. Dabei fiel auf, dass mehr als ein Drittel dieses Auftragswerts (36 Prozent) auf dem Weg von Direktvergaben ohne öffentliche Bekanntmachungen und ohne das Einholen anderer Angebote vergeben wurde. Das ist bei Aufträgen mit weniger als 100.000Euro Auftragswert zulässig, der Rechnungshof bemängelt jedoch, dass die untersuchten Gebietskörperschaften vollständig auf das durch Wettbewerb entstehende Einsparungspotenzial verzichten.

Aus der großen Menge an Aufträgen nahmen die Berichtsautoren 47 Vergabefälle intensiver unter die Lupe. Einige davon mit öffentlicher Bekanntmachung, andere ohne. Dabei stellten sie fest, dass es in 39 der untersuchten Fälle Mängel unterschiedlichster Schwere gab. Gleich 15 dieser Mängel waren nach Auffassung der Prüfer klare Verstöße gegen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, alle anderen bargen zumindest die Gefahr, wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde zu bringen.

Gesetzesverstöße aufgedeckt

Ein besonders krasses Beispiel wurde im oberösterreichischen Gmunden dokumentiert, wo die Stadt ein Gebäude errichten ließ, in dem mehrere kommunale Betriebe unterkommen sollten. Der Auftragswert belief sich ohne Steuer auf 4,2 Mio. Euro. Den Zuschlag erhielt die OÖ Wohnbau, ein Unternehmen im Einflussbereich von Raiffeisen und der oberösterreichischen ÖVP. Anders als vorgeschrieben gab es keinen offenen Wettbewerb, im Stillen lud man jedoch drei Totalunternehmer zur Angebotslegung ein.

Der Rechnungshof wies die Gmundener auf den offensichtlichen Gesetzesverstoß hin. Die so Kritisierten nahmen das eher locker und bisher ohne weitere Folgen „zur Kenntnis, dass die Wahl des Vergabeverfahrens [. . .] nicht dem Bundesvergabegesetz entsprochen habe“.

Die Liste der Empfehlungen der Prüfer an die Städte und Gemeinden ist lang. Sie umfasst u. a.: Einholung mehrerer Angebote auch dann, wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, präzisere Beschreibung von Leistungsverzeichnissen, bessere Schulung von Mitarbeitern über die Inhalte der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vergaben, Honorarabzüge für externe Vergabeexperten, wenn diese ihrem Auftrag nur unzureichend nachkommen. (awe)

Weitere Quellen: Bericht des Rechnungshofes in PDF-Form

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.09.2016)

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