Gruppenpraxen: Primärversorgung bleibt Zankapfel

THEMENBILD: ARZT/GESUNDHEIT/MEDIZIN/
THEMENBILD: ARZT/GESUNDHEIT/MEDIZIN/(c) APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Die Ärztekammer betrachtet die Gespräche über ein Primärversorgungsgesetz als gescheitert. Das Ministerium hingegen will weiterverhandeln.

Wien. Geht es nach der österreichischen Ärztekammer, sind die Verhandlungen über den Entwurf des Gesundheitsministeriums für ein neues Primärversorgungsgesetz gescheitert. Nach 16 Verhandlungsrunden sei man an einem Punkt angelangt, an dem eine Fortsetzung keinen Sinn mehr habe, meinte Präsident Artur Wechselberger am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Primärversorgungszentren sind Gruppenpraxen, in denen Ärzte, Therapeuten und Pflegefachkräfte ganztägig für Patienten zur Verfügung stehen und damit die Spitalsambulanzen entlasten sollen.

Der Knackpunkt des Konflikts ist, dass die Sozialversicherung Einzelverträge mit jedem Primärversorgungszentrum abschließen will. Diese müssen ein Konzept vorlegen, dann wird ein Vertrag mit detaillierten Regelungen über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen – nicht nur über ärztliche Leistungen und deren Honorierung, sondern über alle Leistungen wie etwa Prävention, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Sozialarbeiter etc.

Solche Einzelverträge hat die Ärztekammer von Anfang an abgelehnt, weil dadurch der Kollektivvertrag für Kassenärzte „durchlöchert“ werde. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Primärversorgungszentren von internationalen Konzernen übernommen werden, die sie ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen führen.

Man könne ja auch beispielsweise in der Automobil- oder Baubranche nicht vom Kollektivvertrag abweichen und diesen durch Direktvereinbarungen in den einzelnen Unternehmen ersetzen. Wechselberger betonte am Mittwoch erneut, dass ein eigenes Gesetz nicht notwendig sei, die Regelungen könnten in bestehende Gesetze, wie das ASVG oder das Ärztegesetz, aufgenommen werden.

Ministerium pocht auf Gesetz

Das Gesundheitsministerium verteidigt ein eigenes Primärversorgungsgesetz hingegen damit, dass es je nach den regionalen Gegebenheiten auch unterschiedliche Anforderungen gebe, auf die man speziell eingehen müsse.

Im Gegensatz zu Wechselberger hält das Gesundheitsministerium die Verhandlungen keineswegs für gescheitert. Ein Sprecher des Ressorts von Ministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) sagte am Mittwoch auf Nachfrage, die Gespräche mit der Ärztekammer über den Ministeriumsentwurf seien zwar vorläufig abgeschlossen. Jetzt werde aber im nächsten Schritt der Entwurf mit dem Koalitionspartner abgestimmt. Dabei solle der weitere Fahrplan festgelegt werden.

Danach seien weitere Gespräche mit den Stakeholdern, darunter auch der Ärztekammer, möglich. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.11.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.